Bundesministerium für Inneres sichert Überarbeitungen und Klarstellungen zu
Wien (datenschutzrat) - Am 12. Februar fand – erstmals im Bundesministerium für Verfassung, Reformen,
Deregulierung und Justiz – die 236. Sitzung des Datenschutzrates statt. Der nunmehr beim BMVRDJ eingerichtete Datenschutzrat
ist ein Beirat, der die Bundesregierung in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes mit der primären Zielsetzung
berät, die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für seine
Verbesserung zu erarbeiten.
Aufgrund der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 war auch die (Neu-)Nominierung der von den politischen Parteien
in den Datenschutzrat zu entsendenden Mitglieder notwendig. Von der ÖVP wurden vier Vertreter, von der SPÖ
drei Vertreter, von der FPÖ, den NEOS und der Liste PILZ jeweils ein Vertreter in den Datenschutzrat entsendet.
Das Präsidium des Datenschutzrates blieb mit Abg.z.NR a.D. Mag. Johann MAIER von der SPÖ als Vorsitzenden,
und mit Univ. Prof. Mag. Dr. Gerhard BAUMGARTNER von der ÖVP als ersten stellvertretenden Vorsitzenden sowie
mit Abg.z.NR Werner HERBERT von der FPÖ als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden unverändert. Als neue
Mitglieder begrüßte der Vorsitzende im Datenschutzrat Abg.z.NR Eva-Maria HIMMELBAUER BSc ÖVP, sowie
als Ersatzmitglieder Abg.z.NR Dr. Alma ZADIC LL.M LISTE PILZ und Mag. Bernhard PEER ÖVP.
Auf der Tagesordnung standen der Gesamtbericht des Bundesministeriums für Justiz über den Einsatz besonderer
Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2016, der Bericht zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich
und der Regierung der Vereinigten Staaten über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und
Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) Berichtszeitraum 1. Mai 2016 - 30. April 2017 sowie das „Datenschutz-Anpassungsgesetz“
– Inneres, das in der Öffentlichkeit zu heftigen Diskussionen geführt hatte.
Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion sicherten die Vertreter des Innenministeriums hinsichtlich der Kritikpunkte
der Mitglieder des Datenschutzrates Nachbesserungen des Gesetzesentwurfes sowie Klarstellungen in den Erläuterungen
zu (z.B. datenschutzrechtliche Rollenverteilung, gesicherte Protokollierung durch die Organwalter, Speicherdauer
von Protokolldaten, Überprüfung des gänzlichen Ausschlusses des Widerspruchsrechtes). Der Beschluss
über die Stellungnahme des Datenschutzrates an das Bundesministerium für Inneres erfolgte einstimmig,
gab der Vorsitzende Maier bekannt.
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