Verfahren für das Entlastungsprojekt vor dem Bundesverwaltungsgericht
Wien/Feldkirch/Bregenz (vlk) – Am 13. Feber hat das Genehmigungsverfahren für den Stadttunnel Feldkirch
vor dem Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz begonnen. Ein Senat von drei Verwaltungsrichtern unter dem
Vorsitz von Richterin Michaela Rußegger-Reisenberger behandelt im ersten Teil des Verfahrens die Bereiche
Erdbau und Deponietechnik, Forst sowie Gewässerökologie. Die Verhandlungsthemen Verkehr, Luft/Lärm
und Humanmedizin werden an einem noch festzulegenden späteren Termin behandelt. Projektleiter Bernhard Braza
zeigt sich mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zufrieden. Es konnten zahlreiche Behauptungen der Projektgegner
sachlich diskutiert und entkräftet werden.
Vor über 20 anwesenden Gutachtern, Sachverständigen und Rechtsanwälten hat Richterin Michaela Rußegger-Reisenberger
das Verfahren für das Entlastungsprojekt Stadttunnel Feldkirch eröffnet. Das Land Vorarlberg hat im
Juli 2015 nach siebenmonatiger Prüfung einen positiven UVP-Bescheid ausgestellt, der in der Folge von Projektgegnern
beeinsprucht wurde. Mit diesen Einsprüchen befasst sich ab heute das Bundesverwaltungsgericht.
Projektleiter Bernhard Braza hat zu Beginn die Ziele des Entlastungsprojektes präsentiert. Neben einer besseren
Anbindung des Landeskrankenhauses, der Altstadt und verschiedener Siedlungsgebiete geht es vor allem um eine Steigerung
der Lebensqualität, und um eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Durch zahlreiche Begleitmaßnahmen
soll eine langfristige und nachhaltige Verkehrsentlastung erzielt werden. Tausende Bewohner werden durch den Stadttunnel
Feldkirch deutlich von Lärm und Schadstoffen entlastet.
Heute (Dienstag) stehen Erdbau und Deponie, Erschütterung und Gewässerökologie sowie Forstwirtschaft
und Raumordnung auf der Tagesordnung. Der für Erdbau und Deponie zuständige Sachverständige Geologe
erörterte, dass nur zehn Prozent des Ausbruchmaterials deponiert werden müssen, der Großteil kann
als Baustoff verwertet für das Projekt selbst sowie für andere Bauprojekte eingesetzt werden. Auch durch
die Transporte des Ausbruchmaterials, die mit der Bahn durchgeführt werden, bestehe keine Gefahr für
die Bevölkerung und für die Umwelt, wenn alle Auflagen eingehalten werden, wurde festgestellt.
Der Gutachter zum Thema Gewässer befasst sich mit den Auswirkungen der Sprengungen beim Tunnelbau auf die
Gewässer und das Grundwasser. Seinen Ausführungen nach treten mögliche Sprengmittelrückstände
in so geringen Mengen auf, dass sie zu vernachlässigen sind.
Projektleiter Bernhard Braza betont die sachliche Abhandlung der angesprochenen Themen vor dem Senat und das Ziel
der Senatsvorsitzenden, mit diesem Verfahren Rechtsicherheit schaffen zu wollen und möglichst wenig Punkte
für eine Anfechtung in einer weiteren Instanz offen zu lassen.
Für die Themen Verkehr, Luft/Lärm und Humanmedizin werden teilweise noch weitere Gutachten erarbeitet,
die in einer noch anzusetzenden Verhandlung behandelt werden.
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