Landeshauptmann-Stv. Tschürtz präsentierte beratendes Gremium als neue Koordinationsplattform
Eisenstadt (blms) - Zur Unterstützung der Entscheidungsträger des Landes Burgenland in strategischen
Sicherheitsfragen und zur regelmäßigen operativen Abstimmung mit den burgenländischen Blaulichtorganisationen,
wie dem Landesfeuerwehrkommando, der Landespolizeidirektion, den Rettungsorganisationen, aber auch dem Militärkommando
Burgenland wurde auf Initiative von Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz ein Landessicherheitsrat installiert.
Der Landessicherheitsrat ist ein beratendes Gremium sowie eine Koordinationsplattform und bereitet erforderlichenfalls
Entscheidungen für den Landeshauptmann und die übrigen Mitglieder der Burgenländischen Landesregierung
sowie für die gesetzlich zuständigen Organe vor.
„Das Thema ‚Sicherheit‘ hat einen umfassenden Aufgabenbereich zum Inhalt, dem auch in der Burgenländischen
Landesverwaltung zentrale Bedeutung zukommt. Aufgrund der Kompetenzbestimmungen in der Bundesverfassung ist die
Zuständigkeit im Bereich Sicherheit zwischen Bund, Land und Gemeinden geteilt. Auch sind die Abgrenzungen
nicht immer ganz klar - je nachdem um welchen Aspekt der Sicherheit es sich handelt. Umso wichtiger war es mir,
eine dementsprechende Abstimmungsplattform ins Leben zu rufen, in der alle Blaulichtorganisationen, das Militärkommando
Burgenland, die Bezug habenden Abteilungen in der Landesverwaltung sowie die Interessenvertretungen der Gemeinden
involviert sind. So kann einerseits im Krisenfall ein koordiniertes Vorgehen, andererseits aber auch ein Erfahrungsaustausch
untereinander ermöglicht werden“, betonte Landeshauptmann-Stv. Johann Tschürtz, der auch den Vorsitz
in diesem Gremium innehat, am 23. Februar in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Mag.a Brigitte Novosel, Leiterin
der Abteilung 2, Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung.
In der am 22. Februar 2018 abgehaltenen konstituierenden Sitzung des Landessicherheitsrates wurde auch eine Geschäftsordnung
erlassen. Diese sieht vor, dass der Landessicherheitsrat zumindest zweimal jährlich stattfinden wird. Auch
externe Sachverständige bzw. Berater in Sicherheitsfragen können diesem Gremium beigezogen werden. Bei
Bedarf besteht auch die Möglichkeit, Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenbereichen einzurichten. Ziel des Landessicherheitsrates
ist aber auch die Beratung der Entscheidungsträger des Landes in strategischen Sicherheitsfragen sowie die
Vorberatung für den Landessicherheitsgipfel. Weiters sind Beratungen zu aktuellen Themen, wie beispielsweise
zum „Digitalen Katastrophenschutzplan“ oder aber auch beim Auftreten eines „Blackouts“, eines längerfristigen
Stromausfalls, vorgesehen. Dabei sollen die Feuerwehren in den Gemeinden die Möglichkeit haben, als zentrales
Organ das jeweilige Feuerwehrhaus als Stützpunkt mittels Notstromaggregat zu beleuchten und als erste und
konkrete Anlaufstelle für die Bevölkerung zu agieren.
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