Die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Christoph Grabenwarter wird Vizepräsident,
Wolfgang Brandstetter Richter.
Wien (vfgh) - Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Ministerrats am 21. Februar ihre Vorschläge
für die Nachbesetzungen am Verfassungsgerichtshof beschlossen: Die bisherige Vizepräsidentin Brigitte
Bierlein soll das Amt der Präsidentin übernehmen. Verfassungsrichter Univ.-Prof. Christoph Grabenwarter
soll an ihrer Stelle in das Amt des Vizepräsidenten nachrücken. Als neues Mitglied des Verfassungsgerichtshofs
hat die Bundesregierung den früheren Vizekanzler Univ.-Prof. Wolfgang Brandstetter nominiert.
Die Ernennung der Mitglieder des VfGH obliegt gemäß Artikel 147 B-VG dem Bundespräsidenten.
Zum Jahreswechsel sind auch zwei weitere Stellen von Mitgliedern des VfGH frei geworden. Das Vorschlagsrecht für
diese Positionen liegt beim Nationalrat bzw. dem Bundesrat.
Die nächste Session des Gerichtshofs beginnt am Montag, 26. Februar 2018. Auch wenn die freien Richterstellen
zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzt sind, ist der Gerichtshof voll beschlussfähig. Bei der Beratung neuer
Fälle werden Ersatzmitglieder beigezogen.
Fälle, die bereits in der letzten Session anberaten wurden, werden ohne die ausgeschiedenen Mitglieder in
verringerter Besetzung abgeschlossen. Gemäß § 7 VfGG ist der Gerichtshof beschlussfähig, wenn
zumindest die Präsidentin und acht weitere Richterinnen bzw. Richter anwesend sind.
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