Zahl der Einbürgerungen 2017 um 7,5% gestiegen
Wien (statistik austria) - Die Zahl der Einbürgerungen lag 2017 um 7,5% über der des Vorjahres.
Laut Statistik Austria erhielten im abgelaufenen Jahr 9.271 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft,
darunter 146 mit Wohnsitz im Ausland. 35,0% aller 2017 Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren,
37,3% waren unter 18 Jahre alt. Von den neuen Österreicherinnen und Österreichern besaßen vor der
Einbürgerung 13,9% oder 1.288 Personen die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, gefolgt von
der Türkei (779), dem Kosovo (664), Serbien (557) sowie Afghanistan (424).
Seit dem Rekordjahr 2003 (45.112 Fälle) sind die Einbürgerungszahlen kontinuierlich gesunken und erreichten
im Jahr 2010 mit 6.190 den niedrigsten Wert. In den Jahren seit 2011 (6.754) stiegen die Zahlen wieder, so auch
2017 (9.271). Die vorläufige Einbürgerungsrate – Einbürgerungen von in Österreich wohnhaften
Personen (9.125) bezogen auf in Österreich lebende Personen mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit
– lag 2017 wie im Vorjahr bei 0,7%.
Im Jahr 2017 wurden in sechs Bundesländern mehr Personen eingebürgert als im Jahr 2016. Die Zuwächse
waren in Wien (+27,6%, auf 3.899 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt von Niederösterreich (+14,3%,
auf 1.319), Kärnten (+13,7%, auf 358) und dem Burgenland (+10,0%, auf 187). Geringere Zunahmen gegenüber
dem Vorjahr wurden in Salzburg (+3,8%, auf 495) und in der Steiermark (+1,1%, auf 823) verzeichnet. In den anderen
Bundesländern gab es 2017 weniger Einbürgerungen als im Jahr zuvor: Oberösterreich (-26,7%, auf
1.113), Vorarlberg (-9,3%, auf 410) und Tirol (-9,2%, auf 521).
Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen 2017 erfolgte nach Erfüllung aller Voraussetzungen für
eine Einbürgerung auf Grund eines Rechtsanspruchs: 5.313 bzw. 57,3%. Darunter wurden 3.495 Personen nach mindestens
sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, EWR-Staatsangehörigkeit oder asylberechtigt, §11a,
Abs. 4), 347 Personen auf Grund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger
Integration (§12, Z. 1) und 800 Personen auf Grund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin
(§11a, Abs. 1 u. Abs. 2). Weitere 1.225 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (13,2%),
darunter 1.179 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel "Erstreckung
der Verleihung" wurden 341 Ehegatten (§16) sowie 2.392 Kinder (§17) eingebürgert.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >
|