Wien (bmask) - Konsumentenschutzministerin Mag. Beate Hartinger-Klein gibt gemeinsam mit dem Präsidenten
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Rudi Kaske dem VKI grünes Licht für Klagen
gegen den VW-Konzern. Außergerichtliche Bemühungen haben bis dato nicht zu befriedigenden Lösungen
für die Konsumenten geführt.
Mitte September 2015 hatte Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda
mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware den Stickstoffausstoß bei Abgastests manipuliert
zu haben. VW versprach damals eine kostenlose Umrüstung der Fahrzeuge, ohne Nachteile für die Diesel-Kunden.
Dies sollte durch ein Software update ermöglicht werden, das jedoch bis heute noch nicht vollständig
durchgeführt wurde.
Noch im September 2015 startete der VKI daraufhin eine Sammelaktion zur Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche
gegen VW. Im Wesentlichen geht es dabei um einen geringeren Wiederverkaufswert der manipulierten Fahrzeuge sowie
denkbare Folgeschäden durch das Software Update. Die Geschädigten haben nun die Möglichkeit, sich
ohne Risiko und zu geringen Kosten den Verfahren des VKI anzuschließen.
„Man hat mir zugesichert, dass die Vorbereitungen des VKI weitgehend abgeschlossen sind, so dass die Geschädigten
genügend Zeit haben, sich rechtzeitig vor der mit September 2018 drohenden Verjährung an den VKI zu wenden“,
so Hartinger-Klein.
„Da VW sich bis dato beharrlich weigert, seinen Kunden in Österreich außergerichtlich eine Entschädigung
anzubieten, schlagen wir diesen Weg ein. Viele Geschädigte sind ja auch unsere Mitglieder“, sagt AK Präsident
Rudi Kaske. Die Schwierigkeiten, in derartigen Sachen „einen Prozess in Österreich in Gang zu setzen“, zeigen
für Kaske einmal mehr die Notwendigkeit, in der Zivilprozessordnung die Möglichkeit eines Massenverfahrens
gesetzlich zu verankern. „Es kann nicht sein, dass unsere Rechtsordnung zulässt, dass erwiesenes Unrecht für
den Verursacher ohne Konsequenzen bleibt und sich auch noch lohnen kann.“
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