Stöckl: Langjährige Forderung nach Vereinfachung wird jetzt umgesetzt
Salz (lk) - Die Patientenverfügung steht vor einer bundesweiten Novellierung. Die Gültigkeit soll
künftig von fünf auf acht Jahre ausgedehnt werden und sie soll künftig in der elektronischen Gesundheitsakte
(ELGA) gespeichert werden. "Diese Novellierung im Sinne der Patientinnen und Patienten ist absolut zu begrüßen.
Ich habe mich jahrelang dafür stark gemacht und freue mich, dass es nun endlich zu einer Vereinfachung und
Entbürokratisierung kommt", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, beispielsweise, wenn man auf künstliche
lebensverlängernde Maßnahmen bei schwerer Krankheit verzichten will. Also für den Fall, dass man
eine Entscheidung nicht mehr selber treffen und mit der man medizinische Maßnahmen oder Behandlungen im Vorfeld
ablehnen kann. Rechtlich bindend ist eine solche Patientenverfügung nur, wenn man sich ärztlich beraten
lässt und die Verfügung von einem Anwalt, Notar oder auch einem Mitarbeiter der Salzburger Patientenvertretung
Salzburg errichtet wird. Die Salzburger Patientenvertretung bietet dieses Service für alle Bürgerinnen
und Bürger kostenlos an.
"Für mehr Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat sich das Land Salzburg entschieden
dieses Service kostenlos anzubieten. Der Andrang auf die Erstellung einer Patientenverfügung ist sehr groß,
sodass es bereits jetzt schon zu Wartezeiten bis zu einem Jahr kommen kann. Alleine im vergangenen Jahr wurden
von uns 266 Patientenverfügungen errichtet", so Mercedes Zsifkovics, Leiterin der Patientenvertretung
Salzburg.
Dauer der Gültigkeit soll angehoben werden
Nach fünf Jahren verliert eine verbindliche Patientenverfügung derzeit ihre Gültigkeit und muss
erneuert werden. Die Dauer der Gültigkeit soll nun von fünf auf acht Jahre angehoben werden.
Speicherung in ELGA
Künftig soll die Patientenverfügung in ELGA gespeichert werden. In Salzburg gibt es bereits die Möglichkeit,
wenn der Patient es wünscht, dass die Patientenverfügung im internen Salk-Registrierungssystem gespeichert
wird.
"Die Speicherung auf in ELGA wäre optimal, damit erhalten die Patienten die Sicherheit, dass die Patientenverfügung
sofort zugänglich ist und der Arzt kann rasch und umgehend im Sinne des Patienten handeln", so Zsifkovics.
Künftig keine Unterscheidung mehr zwischen beachtlich und verbindlich
Im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen
unterschieden. Die beachtliche Patientenverfügung lässt dem Arzt einen gewissen Auslegungsspielraum.
Der Arzt muss sich dann nicht unbedingt an die vom Patienten schriftlich formulierte Ablehnung einer Behandlung
halten, wenn er konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte hat, dass der Patient in der aktuellen Situation etwas
anderes gewollt hätte, als in der Patientenverfügung schriftlich ausgeführt ist. Die verbindliche
Patientenverfügung lässt dem Arzt hingegen keinen Spielraum. Der Arzt muss grundsätzlich diejenige
medizinische Behandlung unterlassen, die in der Patientenverfügung beschrieben ist. Für die Errichtung
von verbindlichen Patientenverfügungen bestehen strenge Formvorschriften.
Patientenvertretung Salzburg
Weitere Information können bei einem Anwalt, Notar oder auch einem Mitarbeiter der Salzburger Patientenvertretung
eingeholt werden.
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