Landtagswahl am 25. Februar 2018 – Wahlkarte geht am Wahltag nur mehr im „eigenen“ Wahllokal
Innsbruck (lk) - Die Abgabe der zur Stimmabgabe bereits verwendeten, unterschriebenen und verschlossenen
Wahlkarte am Wahltag im Wahllokal ist nur mehr im „eigenen“ Wahllokal und nicht wie früher landesweit möglich:
In anderen Wahllokalen oder anderen Gemeinden ist die Abgabe am Wahltag aufgrund der novellierten Landtagswahlordnung
also – im Unterschied zur früheren Rechtslage und zu Wahlen auf Bundesebene – nicht möglich.
Hintergrund ist, dass die Briefwahlstimmen nun bereits am Wahltag von den Gemeinden und nicht mehr erst nach dem
Wahltag von den Kreiswahlbehörden ausgezählt werden. Das vorläufige landesweite Gesamtergebnis liegt
auf diese Weise bereits am Abend des Wahltages vor. Außerdem gibt es somit für jede Gemeinde ein vollständiges
Gemeindeergebnis, weil alle Stimmen aus der jeweiligen Gemeinde (Urnenwahl und Briefwahl) auch dort ausgezählt
werden.
Diese Neuerung ruft die Landeswahlbehörde in Erinnerung. Insgesamt stehen also vier Möglichkeiten zur
Verfügung, mit der Wahlkarte die Stimme abzugeben: Briefwahl per Post an die Gemeinde, Briefwahl mit Abgabe
bei der Gemeinde bis zum Freitag vor dem Wahltag, 14 Uhr, Abgabe der verschlossenen und unterschriebenen Wahlkarte
am Wahltag im „eigenen“ Wahllokal oder Urnenwahl im eigenen Wahllokal, wenn die Wahlkarte noch nicht unterschrieben
und noch nicht verschlossen ist.
Rücksendung der Wahlkarte
Die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte kann auf verschiedene Weise retourniert werden: Man kann die
Wahlkarte postalisch an die Gemeinde übermitteln. Dazu wirft man die Wahlkarte einfach in einen Briefkasten
oder gibt sie bei der Post oder einem Postpartner ab. Dabei ist darauf zu achten, dass die Wahlkarte spätestens
am Freitag, 23. Februar 2018, bei der Gemeinde einlangt. Somit sollten Wahlkarten im Inland spätestens am
Mittwoch vor dem Wahltag, das ist der 21. Februar 2018, und im Ausland entsprechend früher aufgegeben werden.
Abgabe bei Gemeinde
Man kann Wahlkarten auch zu den Amtsstunden bei der Gemeinde (persönlich oder durch Boten) abgeben. Dies
ist bis Freitag, 23. Februar 2018, 14 Uhr (statt bisher 12 Uhr) möglich.
Abgabe im „eigenen" Wahllokal
Wahlkarten können auch noch am Wahltag während der Wahlzeit der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis
der/die WählerIn eingetragen ist, (persönlich oder durch Boten) überbracht werden. Diese Form der
Übermittlung ist nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals
möglich. ACHTUNG: Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden am Wahltag ist nicht möglich!
„Urnenwahl“ mit Wahlkarte
WählerInnen, die eine Wahlkarte beantragt haben, am Wahltag aber doch Gelegenheit haben, ihr Wahllokal aufzusuchen
und die ihre Wahlkarte noch nicht unterschrieben und noch nicht zugeklebt haben, können am Wahltag wie andere
WählerInnen im Wahllokal wählen. Dazu bringen sie die Wahlkarte und alle Unterlagen ins Wahllokal mit
und geben sie der Wahlbehörde. Diese nimmt die notwendigen Eintragungen vor. Dann werden dem/r WählerIn
wie allen anderen Wahlberechtigten die Wahlunterlagen übergeben und man kann in der Wahlzelle die Stimme abgeben.
|