Ausreichende Ressourcen zur Umsetzung des Arbeitsplanes erforderlich
Wien (pk) - Ein positives Zeugnis stellt der Statistikrat neuerlich der Statistik Austria mit dem Tätigkeitsbericht
2016 aus, der dem Nationalrat nun vorliegt ( III-111 d.B.). Das Gremium anerkennt darin die Erfolge der Statistik
Austria, insbesondere in der Prozessoptimierung sowie in der Qualitätssteigerung der Produkte. Jedoch müsste
eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen sichergestellt werden, um im Arbeitsplan
den vorgegebenen Qualitätsnormen umfassend entsprechen zu können, so der Bericht.
Ein zentraler Aspekt für weitere Qualitätssteigerungen seien die Datennutzer, etwa mit einer laufenden
Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit der Datenbank STATcube. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von
Ergebnissen im Internet wurde der Informationsumfang weiter ausgeweitet. Große Bedeutung habe auch die Tarifgestaltung
für NutzerInnen der Datenbank mit kostenpflichtigen Detailergebnissen, auch wenige Einzelanfragen sollten
hier zu leistbaren Kosten möglich sein.
Im Zusammenhang mit Asylverfahren hat der Statistikrat für statistische Zwecke beim Innenministerium eine
gesetzliche Grundlage angeregt, damit personenbezogene Daten pseudonymisiert regelmäßig und vollständig
an die Statistik Austria übermittelt werden. Voraussetzung dafür sei die Führung eines Personenidentifikators
("bPK-AS") in allen entsprechenden Administrativdatenkörpern des BMI. In einem Antwortschreiben
entgegnete das Innenministerium, dass dies im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
zu dem Zeitpunkt weder notwendig noch erstrebenswert sei. Es bestehe bezüglich asyl- und fremdenrechtlicher
Daten eine enge und laufend vertiefte Kooperation zwischen Statistik Austria und dem BMI und ein sehr konstruktiver
Informationsaustausch.
Angeschlossen an den Bericht ist ein Positionspapier des Statistikrats zur europäischen Rahmenverordnung für
eine integrierte Unternehmensstatistik (FRIBS), die grundsätzlich begrüßt wird. Methodische Errungenschaften
Österreichs und die Informationsvielfalt dürften jedoch keinesfalls verloren gehen. Außerdem sollten
weiterhin zur nationalen Umsetzung umfassend und rechtzeitig NutzerInnen, Ressorts und ExpertInnen eingebunden
werden.
Den Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit bei der Erstellung der Statistiken sei von der
Statistik Austria auch im Berichtsjahr 2015 uneingeschränkt Rechnung getragen worden, wird im Bericht explizit
festgehalten.
Der Statistikrat ist ein Gremium aus derzeit 16 Mitgliedern, die von NutzerInnen und AnwenderInnen der Statistik
– Bundeskanzleramt, Ressorts, gesetzliche Interessenvertretungen, Österreichische Nationalbank, Gebietskörperschaften
– bestellt bzw. entsandt werden. Seine Aufgabe ist die umfassenden fachliche Beratung und Kontrolle der Amtlichen
Statistik in Österreich.
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