Einigung auf Reform der Entsenderichtlinie
Brüssel (ec) - Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der
Kommission haben sich am Abend des 28. Feber auf die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geeinigt. „Die mögliche
Einigung sieht den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am gleichen Ort sowie ein höheres
Maß an Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Wir werden nun die Ergebnisse der Verhandlungen
in unseren jeweiligen Organen vorstellen und unser Möglichstes tun, um das für den endgültigen Abschluss
notwendige Mandat zu erhalten“, erklärte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gemeinsam mit den Verhandlungsführerinnen
von Parlament und Rat. Deutschland war im Jahr 2016 mit rund 440.000 Personen das Hauptzielland für entsandte
Arbeitnehmer aus anderen Staaten der EU. Aus Deutschland sind mehr als 260.000 Menschen als Arbeitnehmer in andere
Mitgliedstaaten entsandt.
Die beiden Ko-Berichterstatterinnen des Europäischen Parlaments, Elisabeth Morin-Chartier und Agnes Jongerius,
die stellvertretende bulgarische Arbeits- und Sozialministerin Zornitsa Roussinova und die für Beschäftigung,
Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Thyssen erklärten
weiter: „Wir, die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission,
freuen uns mitteilen zu können, dass wir gestern Abend auf der 7. Trilogsitzung in intensiven Verhandlungen
sämtliche Fragen behandeln und uns auf eine gemeinsame Haltung bezüglich der Eckpunkte einer möglichen
Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern verständigen
konnten. Wir sind der Auffassung, dass das vorgeschlagene, jetzt vorliegende Einigungspaket ausgewogen ist.“
Die Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
von 1996 am 8. März 2016 vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften
über die Entsendung von Arbeitnehmern von 2014, mit der neue Instrumente zur Bekämpfung von Betrug und
Missbrauch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Entsendung zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten eingeführt wurden.
Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie kam die Kommission der Verpflichtung aus ihren Politischen Leitlinien
nach, den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für die gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Die
Kommission hatte diese Überarbeitung in ihr Arbeitsprogramm 2016 aufgenommen. Mit diesem Vorschlag sollte
die Entsendung von Arbeitnehmern, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur
Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, erleichtert
werden – und zwar vor dem Hintergrund eines fairen Wettbewerbs und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte. Ziel der
Initiative ist es, gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen
im Aufnahmeland zu gewährleisten.
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