Stellungnahmen können bis 28. März abgegeben werden
Wien (pk) - Das Sicherheitspaket mit neuen Ermittlungsmaßnahmen zur Überwachung verschlüsselter
Kommunikation im Internet wird nun einer Ausschussbegutachtung unterzogen. Darüber einigten sich die Mitglieder
des Justizausschusses, der zu diesem Zweck am 1. März nach dem Nationalratsplenum zusammentrat. Im Vorfeld
hat es seitens der Opposition Kritik daran gegeben, dass diese Regierungsvorlage keiner Begutachtung mehr unterzogen
wurde. Die Regierung verwies darauf, dass ihr Gesetzesvorschlag auf einer Vorlage aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode
beruht, die in Begutachtung ging und man diese aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet habe.
In der gestrigen Aktuellen Stunde mit Innenminister Herbert Kickl signalisierte die FPÖ Gesprächsbereitschaft
hinsichtlich einer Ausschussbegutachtung oder eines Expertenhearings.
Gemäß Beschluss des Justizausschusses sollen die Stellungnahmen in der Zeit vom 7. bis 28. März
in der Parlamentsdirektion einlangen. Sie werden auf der Homepage veröffentlicht. Eingeladen werden knapp
über 250 Institutionen – von der Justiz über wissenschaftliche Institutionen und Gebietskörperschaften
bis hin zu Interessensvertretungen -, sich zu den vorliegenden gesetzlichen Plänen der Regierung zu äußern.
Die Ausschussberatungen über den Gesetzesvorschlag wurden einstimmig vertagt.
Die Regierungsvorlage sieht vor, im Rahmen eines Strafverfahrens wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten
auch WhatsApp oder Skype überwachen zu können und damit eine Rechtslücke zu schließen. Die
Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll ausdrücklich auf einen Übertragungsvorgang abgestellt
werden, womit sich die neue Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Durchsuchung abgrenzt. Wie in den Erläuternden
Bemerkungen unterstrichen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Massenüberwachung. Im Einzelnen ist stets
eine begründete Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich, die einer gerichtlichen Bewilligung bedarf.
Eine unabhängige gerichtliche Kontrolle soll zudem die Rechts- und Verhältnismäßigkeit sichern.
Eine engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten soll nicht nur den kommissarischen Rechtsschutz, sondern
auch die Kontrolle der Durchführung unter Beiziehung von Sachverständigen gewährleisten.
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