Situation in Österreich ist unterschiedlich - Förderung von Forschung und Entwicklung
ein Gebot der Stunde, um nachhaltige Mobilität zu forcieren
Leipzig/Wien (pwk) - Das am 27. Feber bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist
aus Sicht der österreichischen Wirtschaft „kein Freibrief, um die Benützung von Diesel-PKW in deutschen
Städten zu verbieten“, betont Jürgen Roth, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von Städten und Bundesländern nicht. Derartige Regelungen könnten
nur bundeseinheitlich getroffen werden. Die nunmehr für zuständig erklärten Städte müssten
aber das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten, Verbote wären nur „ausnahmsweise“ möglich.
Und: Die Erwerbstätigkeit der Menschen dürfe nicht unverhältnismäßig behindert werden,
lässt sich aus der Mitteilung des Gerichts schließen.
„Die Situation in Österreich ist insofern grundverschieden, als die Stickoxidbelastungen deutlich geringer
sind“, streicht Roth hervor. „Überschreitungen kommen punktuell, aber nicht flächendeckend vor.“ Überdies
hat die Bevölkerung in Österreich Fahrverbotszonen mit klarer Mehrheit abgelehnt, sodass die Länder
von diesem umstrittenen Instrument Abstand nahmen.
Zu den wirksamsten Maßnahmen zur weiteren Absenkung der Stickoxidbelastung zählen aus Sicht der Wirtschaft
die Fortsetzung der thermischen Gebäudesanierung und der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel. Die Infrastrukturen
für emissionsfreie Antriebsformen müssten erst aufgebaut werden. Ihr Anteil liegt bei den Neuzulassungen
bei 1,5 Prozent. Hier sind die Engpässe bei der Ladeinfrastruktur der Hemmschuh. „Österreichische Unternehmen
zählen in vielen Segmenten der nachhaltigen Mobilität zu den weltweiten Technologievorreitern, daher
ist auch die F&E-Förderung ein Gebot der Stunde“, so Roth abschließend.
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