Ernennung des Universitätsprofessors und früheren Vizekanzlers erfolgte auf Vorschlag
der Bundesregierung.
Wien (vfgh) - Präsidentin Brigitte Bierlein hat Wolfgang Brandstetter am 27. Februar als neues Mitglied
des Verfassungsgerichtshofes angelobt und dabei seine „optimistische Grundhaltung, extreme Belastbarkeit und sachbezogene
Argumentation“ hervorgehoben. Der Universitätsprofessor und frühere Vizekanzler Brandstetter folgt auf
Christoph Grabenwarter, der vom Bundespräsidenten zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes ernannt
worden war. Brandstetter ist für diese Funktion von der Bundesregierung vorgeschlagen worden.
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter wurde am 7. Oktober 1957 in Haag geboren. Nach dem Abschluss des Studiums
der Rechtswissenschaften an der Universität Wien 1980 war er als Assistent am dortigen Institut für Strafrecht
und Kriminologie tätig, wo er sich 1991 habilitierte und von 1998 bis 2007 eine Professur für Strafrecht
und Strafprozessrecht innehatte. Lehrtätigkeiten führten ihn auch an die Universitäten Graz, Brünn
und Krakau. Seit Februar 2007 ist er Professor für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht
an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Von 1998 bis 2014 übte er eine praktische Tätigkeit als Strafverteidiger – insbesondere in den Bereichen
Fahrlässigkeits- und Wirtschaftsstrafrecht – aus. Von Dezember 2013 bis Dezember 2017 war er Bundesminister
für Justiz; von Mai bis Dezember 2017 zusätzlich Vizekanzler der Republik Österreich.
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