Wien (bmasgk) - Sozialministerin Mag. Beate Hartinger-Klein stellte am 26. Feber anlässlich der anhaltenden
Diskussion rund um das Erwachsenenschutzgesetz klar: „Das Erwachsenenschutzgesetz wird ohne weitere Verzögerungen
umgesetzt. Das hat mir Justizminister Josef Moser in einem Telefonat zugesichert.“
Das Erwachsenenschutzgesetz betrifft all jene Menschen, die aus welchen Gründen auch immer ihren eigenen Willen
nicht mehr selbst artikulieren können. Im Kern geht es bei dem Gesetz darum, wie der Betroffene selbst, seine
Familienangehörigen, Vertrauenspersonen oder Fachleute heranzuziehen sind, um den Willen der Betroffenen bestmöglich
zu wahren.
Gerade in einer Zeit, in der die Grenzen des medizinisch Machbaren mitunter weit darüber hinausgehen, was
Patienten sich selbst antun möchten, bedarf es transparenter Regelungen und einer klaren Hierarchie wie Einwilligung,
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung (alt "Sachwalterschaft") zusammenspielen
und ineinandergreifen.
Aber auch jenseits der Medizin gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden und Hinweise, dass z.B. ältere
Menschen von ihren Hausbanken vorschnell mittels Sachwalterschaft am Zugriff auf ihr Vermögen gehindert wurden.
Das Erwachsenenschutzgesetz wird auch derartige Auswüchse in Zukunft hintanhalten.
„Jedenfalls freue ich mich, dass die unsägliche Verunsicherung der Schwächsten in unserer Gesellschaft
sofort ein Ende finden kann“, so Hartinger-Klein abschließend.
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