Die österreichweite Einführung steht fest. Biach: „Damit setzen wir einen gemeinsamen
Schritt für mehr Patientensicherheit und Servicequalität.“
Wien (hauptverband) - Zwei Millionen Versicherte in Österreich nehmen regelmäßig fünf
oder mehrere Medikamente ein, die bis zu zehn Wechselwirkungen auslösen und in seltenen Fällen auch zu
lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. Die Lösung heißt e-Medikation. „Diese ELGA-Anwendung
wird bis September 2019 schrittweise in ganz Österreich eingeführt“, freut sich Alexander Biach, Vorsitzender
des Verbandsvorstandes im Hauptverband. „Damit wissen die beteiligten Ärzte und Apotheker, welche anderen
Medikamente verordnet wurden und können dementsprechend reagieren. Ich möchte mich bei unseren Partnern,
Bund, Länder und Ärztekammer, bedanken, dass wir uns auf diesen wichtigen Schritt verständigen konnten.“
Pionierarbeit leisteten bereits die Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die Vorarlberger Ärztekammer und die
Apothekerkammer, die in ihrem Bundesland e-Medikation bereits seit Februar verwenden.
"Die Einführung der e-Medikation ist ein wichtiger und innovativer Schritt in Richtung Digitalisierung
und der damit verbundenen Serviceleistungen für Patienten und Dienstleister im Gesundheitswesen. In kürzester
Zeit konnte nun dieses Projekt, für das es bereits seit 2012 eine gesetzliche Grundlage und auch einen Auftrag
gab, realisiert werden", zeigt sich Bundeministerin Beate Hartinger-Klein erfreut.
„Dank e-Medikation ersparen wir Ärzte uns wertvolle Zeit in der Anamnese und können uns somit auch intensiver
dem Patienten persönlich widmen. Mit der jetzigen Lösung wurde die Finanzierung geklärt. Das positive
und lösungsorientierte Klima, in dem die Verhandlungen stattgefunden haben, lässt mich hoffen, dass auch
noch andere wichtige Schritte für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems folgen
werden", betont Johannes Steinhart, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Obmann
der Bundeskurie niedergelassene Ärzte.
"Die e-Medikation führt sowohl die von verschiedenen Ärzten verordneten als auch die wechselwirkungsrelevanten
rezeptfreien Arzneimittel zusammen. Wir Apotheker sind gerne bereit, diesen Mehraufwand für höchstmögliche
Arzneimittelsicherheit zu übernehmen", so Gerhard Kobinger, Mitglied des Präsidiums der Österreichischen
Apothekerkammer.
Sicherheit durch Information
Mit e-Medikation kann der behandelnde Arzt die e-Medikationsliste seines Patienten einsehen und neue Verordnungen
auf unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Diese neuen Medikamente werden in e-Medikation gespeichert.
Der Patient erhält dann ein Rezept mit einem Code, der in der Apotheke eingelesen wird und damit die Speicherung
der Abgabe des Medikaments ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ermöglicht. Auch rezeptfreie Medikamente,
die Wechselwirkungen auslösen können, werden in e-Medikation gespeichert. „Eine ganz wichtige Neuerung
für Patienten ist dabei, dass sie dafür in der Apotheke ihre e-card benötigen“, betont Volker Schörghofer,
stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband. „Mit dem Stecken der e-card kann in der Apotheke die gesamte
e-Medikationsliste eingesehen werden. Auch das Krankenhaus hat Zugriff auf diese Liste und damit eine Übersicht
auf die eingenommenen Medikamente, was gerade für ältere Patienten ein großer Vorteil ist.“
Weitere e-Services werden gemeinsam umgesetzt
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer
werden in den nächsten Jahren eine Reihe von e-Services gemeinsam umsetzen. Kernpunkte der gesamtvertraglichen
Vereinbarung sind die Einführung von e-Medikation und die Ausweitung der e-card-Services auf das elektronische
Kommunikationsservice eKOS (e-Zuweisung, e-Überweisung, e-Verordnung). Zusätzlich werden Rahmenbedingungen
für weitere e-Services wie e-Rezept und e-Transportschein ausgearbeitet. „Wir wollen damit die Patientensicherheit
erhöhen und die Servicequalität für unsere Versicherten verbessern.“, so Biach abschließend.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über
der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert
unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine
sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige).
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