Geschäftsordnungsausschuss vertagt NEOS-Antrag, um in nächsten Wochen weitere Details
zu klären
Wien (pk) - Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss wird fortgesetzt, das wurde am 26. Feber im Geschäftsordnungsausschuss
des Nationalrats von allen Fraktionen bekräftigt. Der von den NEOS vorliegende Antrag "zur Untersuchung
der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000
bis Ende 2016" ( 1/US) wurde heute jedoch einstimmig vertagt, um offene Detailfragen abzuklären. Man
kam überein, den Ausschuss innerhalb von vier Wochen nochmals zu diesem Thema einzuberufen, und die Zeit bis
dahin für intensive Gespräche zu nützen.
"Was vor der Wahl gesagt wurde, gilt auch für die Zeit nach der Wahl", versicherte Wolfgang Gerstl
(ÖVP) seitens seiner Fraktion. SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder ließ ebenfalls keinen Zweifel daran,
dass seine Partei an einer weiteren Aufklärung interessiert ist. Der letzte Untersuchungsausschuss habe viele
Resultate gebracht, eine Weiterführung biete Österreich die Chance, Kosten zu reduzieren, sagte er. Ebenso
ist es für die FPÖ unstrittig, dass es eine Fortsetzung geben wird, wie FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz
betonte. Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz schloss sich dem an, zumal es neue Erkenntnisse gebe. Wie Antragsteller
Michael Bernhard (NEOS) hält er es für richtig, wichtige Detailfragen vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses
zu klären und im Konsens vorzugehen. Beide warnten aber davor, die Sache zu lange hinauszuschieben.
Michael Bernhard begründete den Vorstoß der NEOS damit, dass der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode
eingerichtete Eurofighter-Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen vorzeitig beenden
musste und viele Punkte offen geblieben seien. Man habe lediglich die Frage des Vergleichs klären können,
der zweite Untersuchungsgegenstand – unzulässige Zahlungsflüsse – sei nur mehr teilweise beantwortet
worden. Zudem geht es den NEOS um die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags und die Entscheidungsgründe
für die Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit die damalige Bundesregierung dem allerersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss
im Jahr 2006/07 alle Informationen vorgelegt hat.
Für die Einsetzung des von den NEOS beantragten Untersuchungsausschusses ist eine Mehrheit im Nationalrat
nötig. Alternativ kann auch ein Viertel der Abgeordneten ein entsprechendes Verlangen einbringen. Darüber
müsste allerdings gesondert beraten werden. Die Umwandlung eines Antrags in ein Minderheitenverlangen ist
nicht möglich.
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