Universitätsbericht 2017 und Bericht der Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsausschuss
diskutiert – Wissenschaftsausschuss billigt Novelle zum Universitätsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ
und NEOS
Wien (pk) - Eine "gemeinsame Perspektive" zur Zukunft des heimischen Hochschulwesens will Wissenschaftsminister
Heinz Faßmann unter den österreichischen Universitäten etablieren. "Österreich verfügt
über eine ausdifferenzierte, abwechslungsreiche Universitätslandschaft", lobte Faßmann, bis
vor kurzem Vizerektor der Uni Wien, das österreichische Hochschulsystem am 26. Feber im Wissenschaftsausschuss.
Die österreichischen Universitäten seien international attraktiv, erbrächten hohe Leistungen und
böten gute Karrieremöglichkeiten. Seit langem schwelende Fragen, wie die soziale Durchmischung der Studierenden,
können die seit 2005 autonom agierenden Standorte am besten im Zusammenwirken beantworten, ist der Wissenschaftsminister
überzeugt.
Grundlage der Diskussion mit dem Bundesminister war der jüngste Universitätsbericht. Sowohl bei den Studierenden
als auch beim Personal gab es demnach in den letzten Jahren eine Steigerung an Österreichs Universitäten.
Die SPÖ vermisst allerdings Maßnahmen gegen Bildungsvererbung, da nach wie vor die Mehrzahl der Studierenden
aus Akademikerhaushalten kommt.
Einen deutlichen Anstieg verzeichnete die Ombudsstelle für Studierende bei der Anzahl aufgenommener Anliegen
in den letzten Jahren. Fragen zu Studienbedingungen, Förderungen, Stipendien und Studienbeihilfen, aber auch
zur Studienzulassung bildeten die Spitzenreiter, geht aus dem diesbezüglichen Tätigkeitsbericht hervor,
der wie der Universitätsbericht einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Faßmann: Unis beachten soziale Dimension, haben jedoch kein Patentrezept gegen Ungleichheit bei Hochschulzugang
Die Gesamtstudierendenzahlen haben sich im Berichtszeitraum 2014 bis 2017 ( III-91 d.B.) um 3,3% erhöht, auf
insgesamt 308.374 Studierende im Wintersemester 2016. Der Zuwachs ging überwiegend auf ausländische Studierende
zurück, die 28,7% der ordentlichen und außerordentlichen Studierenden ausmachten. Besonders große
soziale Selektivität gibt es laut Wissenschaftsminister Faßmann dabei an der Universität Wien,
an Kunsthochschulen und Medizinischen Universitäten. Patentrezept dagegen sehe er keines, meinte er, man müsse
immer wieder Bewusstsein dafür schaffen, dass individuelle Fähigkeiten und nicht monetäre Parameter
für den Studienerfolg ausschlaggebend sein sollten. Im Rahmen der künftigen Unifinanzierung sollen Maßnahmen
der Universitäten, welche die soziale Dimension des Studiums berücksichtigen, Teil der Leistungsvereinbarung
im Bereich strategische Entwicklung werden.
SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl ortet die Ursache für die soziale Ungleichverteilung schon
im Schulsystem. Verschärft werde sie aber durch Zulassungsbeschränkungen wie Aufnahmetests, die nur durch
teure Vorbereitungskurse geschafft werden könnten. Mehr Unterstützung forderte sie vor diesem Hintergrund
für erwerbstätige Studierende, die sich ihr Studium selbst finanzieren müssen. Ihre Fraktionskolleginnen
Sonja Hammerschmid und Eva Holzleitner schlossen sich der Kritik an Studienzugangsbeschränkungen an. Hammerschmid
meinte, da es zweifellos Verdrängungseffekte geben werde, müssten andere Bereiche, etwa die Fachhochschulen,
stärker ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund wäre ein gesamtösterreichischer Hochschulentwicklungsplan
und ein Bericht, der nicht nur die Universitäten, sondern den gesamten Hochschulraum beleuchtet, sinnvoll.
Faßmann betonte, Zugangsbeschränkungen würden nur dann zum Tragen kommen, wenn es aufgrund der
verfügbaren Kapazitäten nicht anders möglich ist. Er verwies auf die Pläne der Regierung, die
Fachhochschulen auszubauen. Längerfristig sollen sie ein Drittel aller Studienplätze stellen. Positiv
vermerkte er, dass zwei Drittel der Bachelor-Studierenden einen Master anschließen. Er sieht aber auch Anzeichen
dafür, dass der Bachelor als eigenständiger Titel zunehmend Akzeptanz findet. Laut Bericht beenden Studentinnen
ihre Ausbildung grundsätzlich zügiger und erfolgreicher als ihre männlichen Kollegen, sagte der
Minister. Die Bedenken der FPÖ über den Anstieg der Zahl von ausländischen Studierenden konnte Faßmann
nicht nachvollziehen. Zum einen zeige sich hier die Attraktivität österreichischer Hochschulen, ließ
er Jessi Lintl (F) wissen, zum anderen käme der Zuzug Studierender aus dem Ausland der Wertschöpfung
zugute, wobei ein Verbleib im Inland nach Abschluss des Studiums wünschenswert wäre. Nach wie vor liege
die Arbeitslosenquote von AkademikerInnen unter dem Durchschnitt, betonte Faßmann auf eine Frage von Martina
Kaufmann (ÖVP) nach den Berufsaussichten für AbsolventInnen österreichischer Universitäten.
Wissenschaftsminister: Uni-Mittelbau kann nun schneller aufsteigen
Angestiegen ist seit 2014 auch die Zahl der Beschäftigten an den Hochschulen um 4,8% auf rund 56.600 Personen,
mit einem Zuwachs vor allem im wissenschaftlich-künstlerischen Bereich. Nicht ganz die Hälfte (48%) der
Beschäftigten sind Frauen. Die Zahl der ProfessorInnen hat sich um 5,9% auf 2.494 erhöht. Durch den Personalzuwachs
haben sich laut Bericht die Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen etwas verbessert. Im Wintersemester
2016 entfielen im Durchschnitt 117,9 ordentliche Studierende auf eine Professur (2013: 121) und 20,6 Studierende
auf ein Vollzeitäquivalent Lehrpersonal (2013: 20,8). Die Kritik von Liste Pilz-Sprecher Alfred Noll, unter
den Lehrenden sinke die Arbeitszufriedenheit aufgrund von überbordenden Verwaltungsaufgaben und unzureichenden
Betreuungsverhältnissen massiv, wollte Minister Faßmann nicht teilen. Einer jüngsten Befragung
unter Universitätsbediensteten zufolge spreche sich eine klare Mehrheit für eine Universitätskarriere
aus, wenn sie sich noch einmal entscheiden könnten. Hervorgehoben wurde von Faßmann, durch die Universitätsgesetznovelle
von 2005 verfüge nun auch der universitäre Mittelbau über mehr Chancen in der wissenschaftlichen
Laufbahn. Generell sprach er sich für eine "Balance" bei befristeten und unbefristeten Stellen aus,
da sonst junge WissenschafterInnen nicht ausreichend Arbeitsplätze an den Universitäten fänden und
die Wissenschaft außerdem vom Erfahrungsgewinn an verschiedenen, gerade internationalen, Standorten lebe.
Knackpunkt Mittelverteilung im Universitätsbudget
Noch im Jahr 2017 hat der Nationalrat den Gesamtbetrag zur Finanzierung der Universitäten für 2019–2021
mit 11,070 Mrd. € festgelegt, hält der jüngste Universitätsbericht fest. Geht es nach dem Plan der
aktuellen Regierung, soll sich die Finanzierung einzelner Hochschulen künftig nach der Anzahl angebotener
Studienplätze richten. Das Globalbudget jeder Universität soll dabei nach einem Drei-Säulen-Modell
künftig aus drei Teilbeträgen für Lehre, Forschung und Infrastruktur/strategische Entwicklung bestehen.
Ein Gesetzesvorschlag ( 10 d.B.) für diese kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
lag dem Wissenschaftsausschuss heute ebenfalls vor und wurde im Anschluss an die Debatte über die beiden Berichte
erörtert.
Im Zusammenhang mit der Mittelverteilung erhielt NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon von Bundesminister
Faßmann die Zusage, den FWF weiter stärken zu wollen. Ihr Bereichskollege von der ÖVP Rudolf Taschner,
der vor seinem Einzug in den Nationalrat an der Technischen Universität Wien eine Professur für Mathematik
hielt, regte zwecks universitärer Mittelversorgung mehr unternehmerisches Denken an den Hochschulen an – ein
Gedanke, dem Faßmann durchaus etwas abgewinnen kann. Allerdings müsse für die Verwertung von Forschungsergebnissen
auch die nötige Kompetenz zur Verfügung stehen.
Schon bisher wurden die Leistungen an die einzelnen Universitäten in sogenannten Leistungsvereinbarungen (LV)
mit den Universitäten verhandelt und abgeschlossen. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016–2018 konnte
das Universitätsbudget um 615 Mio. € auf 9,721 Mrd. € aufgestockt werden, ein Plus von 6,8%. 315 Mio. € flossen
in die Grundbudgets und 300 Mio. € in die Hochschulraum-Strukturmittel (HRSM). Entsprechend der internationalen
Tendenz wurden die indikatorengebundenen Mittel stärker erhöht (+67%) als die Basisfinanzierung (+3,8%).
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der HRSM wurde besonders darauf geachtet, die Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung
zu fördern und die Grundlagenforschung zu stärken.
Mit Blick auf einen sich abzeichnenden Mangel an ÄrztInnen, vor allem in ländlichen Regionen und im niedergelassenen
Bereich, sprach FPÖ-Abgeordnete Brigitte Povysil die Zahl der Medizin-Studienplätze an und wollte wissen,
ob der Minister sie für ausreichend hält. Claudia Gamon (NEOS) sagte, das Problem bestehe, die Ausweitung
der Studienplätze sei aber nicht die Lösung. Wissenschaftsminister Faßmann sieht die Problematik
weniger bei der Zahl der AbsolventInnen. Vielmehr gehe es um die Frage, wohin diese nach dem Studium gehen, und
wie man attraktive Angebote machen kann.
Ombudsstelle verzeichnet Anstieg an Anliegen im vergangen Studienjahr
Als unabhängige und weisungsfreie Einrichtung bearbeitete die Ombudsstelle für Studierende im Studienjahr
2016/17 zufolge insgesamt 545 Anliegen von Studentinnen und Studenten. Ihr Tätigkeitsbericht ( III-92 d.B.)
zeigt somit einen deutlichen Anstieg gegenüber den Jahren davor (487 Fälle im Studienjahr 2015/16, 506
im Studienjahr 2014/15). Nach Hochschulinstitutionen aufgeschlüsselt entfiel der Großteil der Anliegen
(300) auf die öffentlichen Universitäten. 70 Anliegen betrafen die Studienbeihilfenbehörde, 54 kamen
von Studierenden an Fachhochschulen, 19 von Pädagogischen Hochschulen und 6 von Privatuniversitäten.
An 14 Hochschulen – öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen – führte
die Ombudsstelle zudem Arbeitsgespräche vor Ort durch, informierte Hochschulombudsmann Josef Leidenfrost dem
Wissenschaftsausschuss über einen neuen Tätigkeitsbereich seiner Organisation. Arbeitsschwerpunkte dieses
Jahr bilden ihm zufolge die Analyse der neuen Datenschutz-Grundverordnung für den Wirkungsbereich der Ombudsstelle
und die Erhebung des Ist-Stands von Konfliktmanagement-Stellen und Mediationsangeboten an Hochschulen.
Gesetzlichen Änderungsbedarf macht die Ombudsstelle unter anderem bei Förderungen, Stipendien und Studienbeihilfen
aus. So werden Förderungen von Auslandsstudienaufenthalten auch für Studierende an Privatuniversitäten
angeregt, bei Mobilitätsstipendien sei darauf zu achten, dass das Studium tatsächlich an der zulassenden
ausländischen Bildungseinrichtung erfolgt. Bei Selbsterhalterstipendien sollten Vorstudienzeiten nicht mehr
für die Berechnung berücksichtigt werden, so die Ombudsstelle, sofern vor dem Antrag eine Erwerbstätigkeit
von mindestens 72 Monaten vorliegt.
Andere Vorschläge beziehen sich auf Studienbedingungen und richten sich direkt an die Hochschulen. Empfohlen
wird unter anderem eine Vereinheitlichung beim Nachweis von Deutschkenntnissen durch Anhebung auf C1-Niveau, barrierefreies
Bauen als Teil der Architekturstudienpläne, Kinderbetreuung an Hochschulen und Co- oder Teambetreuung anstatt
von Einzelbetreuung von DoktorandInnen. Zu letzterem Punkt meinte Wissenschaftsminister Faßmann, die moderne
Form der Dissertationsbetreuung umfasse auch die Trennung von Betreuung und Beurteilung – dieser "Kulturwandel"
setze sich in Österreich aber erst schrittweise durch. Die Ombudsstelle würdigte Faßmann als "letzte
Instanz, an die sich Studierende wenden können". Unabhängig davon würden die meisten Probleme
von Studierenden im direkten Kontakt mit ihrer Institution gelöst, schloss er aus der Zahl an Anliegen gemessen
an der Gesamtzahl universitärer Einrichtungen in Österreich.
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Wissenschaftsausschuss billigt Novelle zum Universitätsgesetz
Mit einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG), welche die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS
fand, wird der gesetzliche Rahmen geschaffen, um in der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021
jährlich 3,69 Mrd. € an Mitteln zu vergeben. Die Aufteilung der Globalbudgets für die Universitäten
soll nach einem Drei-Säulen-Modell erfolgen. Laut den Vorstellungen der Koalitionsparteien soll so eine transparente
Finanzierung und eine bessere Steuerung der Kapazitäten der Lehre an den österreichischen Universitäten
ermöglicht werden. Für Wissenschaftsminister Faßmann ist die Novelle ein weiterer Schritt zu dem
angestrebten Ziel einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung an den öffentlichen Universitäten.
Erklärtes Ziel der neuen Bestimmungen im Universitätsgesetz ist eine deutliche Verbesserung der Qualität
sowohl der Lehre als auch der Forschung bzw. der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK). Das
soll unter anderem durch eine Erhöhung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erreicht werden.
Wesentliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind weiter eine gesonderte Finanzierung des Bereichs der
Lehre gegenüber der Forschung bzw. Künste, die man durch strategische Anreize ergänzen will. Eine
Reihe von Maßnahmen soll zudem eine Verbesserung der Betreuungsrelationen und eine Entspannung bei so genannten
Massenfächern bewirken. Längerfristig soll es daher nach den Vorstellungen der Bundesregierung an allen
Universitäten effiziente, kapazitätsorientierte Zugangsregelungen geben.
Nachdem für besonders stark nachgefragte Studienfelder bzw. Studien (Massenfächer) schon bisher eine
österreichweit anzubietende Mindestanzahl von Studienplätzen für StudienanfängerInnen pro Studienjahr
bestand (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft
und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft), ist
mit der Novellierung des UG eine Ergänzung um die Bereiche Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen und Recht
vorgesehen.
Faßmann: Modell einer transparenten und effizienten Vergabe der Mittel
Mit der bereits in der vorigen Gesetzgebungsperiode begonnenen Novellierung des Universitätsgesetzes ( 10
d.B.) setze man Forderungen um, die seit langem von vielen Seiten in Hinblick auf eine umfassende Neuregelung der
Universitätsfinanzierung des Bundes erhoben wurden, erklärte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann
im Wissenschaftsausschuss. In der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 sollen für die Universitätsfinanzierung
jährlich 3,69 Mrd. € zur Verfügung stehen. Diesem mehr an Mitteln solle auch mit mehr Transparenz der
Universitätsfinanzierung einhergehen. Die neue Universitätsfinanzierung erlaube einen effizienteren Einsatz
der Mittel und eine bessere Planbarkeit der Kapazitäten der Lehre. Eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse
soll ein zügiges und erfolgreiches Studieren ermöglichen. Gleichzeitig sind neue Zugangsregelungen vorgesehen,
welche vor allem die Zulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien betreffen.
Faßmann betonte, dass mit der Novelle eine wichtige Grundlage für transparente und faire Aufnahmeverfahren
gelegt wird. Aus seiner Sicht ist es außerdem sehr sinnvoll, wenn gleichzeitig mit der Erhöhung der
Mittel auch Leistungskriterien für die Universitäten definiert werden, nach den sich die Vergabe richtet.
Nicht zuletzt werde auch die Möglichkeit eines "Opportunity Hiring" geschaffen, damit man in Einzelfällen
rascher zu Entscheidungen über Berufungen gelangen kann, wenn eine bestimmte Spitzenkraft für die Universitäten
gewonnen werden soll. In der Vergangenheit habe man aufgrund des langwierigen Prozesses bis zu einem Hearing Gelegenheiten
versäumt, international renommierte Fachkräfte nach Österreich zu bringen.
Positive Reaktionen von ÖVP, FPÖ und NEOS auf neue Universitätsfinanzierung
Auch Ausschussobmann Axel Kasseger (FPÖ) sprach von einem wichtigen Paradigmenwechsel für die Universitäten.
Die Forderung nach einer Erhöhung der Uni-Budgets, die auch die Freiheitlichen unterstützt haben, werde
damit nun umgesetzt. Jede Universität erhalte damit in der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode mehr Mittel.
Das Globalbudget der Universitäten wird nach einem Drei-Säulen-Modell künftig in Teilbeträge
für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung und Infrastruktur bzw. strategische Entwicklung aufgeteilt, erläuterte
Kassegger. Für ihn ist das auch ein Beitrag in Richtung der Herstellung von Kostenwahrheit bei Forschung und
Lehre.
Seitens der ÖVP begrüßte Klaus Taschner die Novelle. Die Fokussierung auf prüfungsaktive Studien
sei der richtige Ansatz, sagte er. Die Betreuungsverhältnisse sind für ihn hier der Schlüssel. Das
Opportunity Hiring gebe den Universitäten die Chance, bedeutende Persönlichkeiten für die Lehre
und Forschung zu gewinnen. Diesen Aspekt hob auch Maria Theresia Niss (ÖVP) hervor. Für sie sind auch
die nicht bindenden Eignungsprüfungen ein gutes Mittel, um StudienanfängerInnen in für sie passende
Studienfelder zu lenken. Niss hält auch Zugangsregelungen im Bemühen um bessere Betreuungsverhältnisse
für unabdingbar. Wo solche bereits bestehen, wirkten sie sich stets positiv auf die Zahl der prüfungsaktiven
Studien und Abschlüsse aus.
Für Claudia Gamon von den NEOS überwiegen die positiven Aspekte der Novelle, auch wenn aus ihrer Sicht
der angekündigte Paradigmenwechsel nicht rasch genug vorangeht. Hier forderte sie ein klares Bekenntnis zur
Universitätsautonomie. Letztlich müssten die Universitäten nämlich die Möglichkeit erhalten,
ein autonomes Zugangsmanagement einzurichten. Ein solches gebe es auch jetzt nur in Ansätzen, sagte Gamon.
Gleichzeitig mit den Zugangsregelungen müsste auch das System der Leistungs- und Sozialstipendien neu aufsetzt
werden.
Kritik von SPÖ und Liste Pilz an Zugangsbeschränkungen
Von Seiten der SPÖ und der Liste Pilz stößt die Neuordnung der Universitätsfinanzierung auf
eine Reihe von Vorbehalten. SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl kritisierte vor allem die Ausweitung
der Zugangsbeschränkungen. Die Auswirkungen dieser Regelungen seien nicht durchdacht und nicht transparent.
Allein aufgrund der vom Ministerium vorgelegten Zahlen der angebotenen Studienplätze rechne sie mit mindestens
20.000 Studienplätzen für StudienanfängerInnen weniger, sagte Kuntzl, die außerdem einen Dominoeffekt
auf andere Studien befürchtet. Ihre Fraktionskollegin Sonja Hammerschmid vermisstn och Details, wie es mit
der Vergabe der Mittel weitergeht, da diese erst über Verordnungen festgelegt wird. Unklar sei für sie
auch, wie sichergestellt werde, dass die Universitäten die Mittel tatsächlich zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse
einsetzen.
Für den Wissenschaftssprecher der Liste Pilz Alfred Noll enthält die Novelle Widersprüche in Hinblick
auf die Universitätsautonomie. Besonders kritisch sieht er dabei die verschiedenen wettbewerbsorientierten
Indikatoren für die Mittelvergabe. Für ihn sind diese schwammig. Entweder handle es sich um ideologische
Leerformeln, oder es werde die Möglichkeit eröffnet für Versuche, nach tagespolitischem Gutdünken
von außen Einfluss auf die Entscheidungen der Universitäten zu nehmen. Das sei strikt abzulehnen.
In Reaktion auf die Kritik vor allem der SPÖ meinte Wissenschaftsminister Faßmann, er könne die
Befürchtungen, wonach es eine massive Einschränkung der Studienplätze geben werde, nicht nachvollziehen.
Die Rektoren würden Zugangsbeschränkungen schließlich nicht nach Gutdünken verhängen,
sondern diese nur in einzelnen Fächer einsetzen, wenn es gute Gründe dafür gebe, etwa um Steuerungseffekte
zu erzielen. Ganz sicher liege es nicht im Eigeninteresse, die Universitäten zu elitären Vereinen zu
machen, so der Wissenschaftsminister. Was die weiteren Details der Mittelvergabe betrifft, so werden die entsprechenden
Verordnungen ebenfalls ein transparentes Begutachtungsverfahren durchlaufen. Auch die Autonomie der Universitäten,
zu der er sich selbstverständlich bekenne, werde nicht eingeschränkt. Wenn die Universitäten aber
mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, müsse es in diesem Bereich eine gewisse Verantwortung dafür
geben, wie diese Mittel eingesetzt werden, betonte der Minister.
SPÖ für rechtskonforme Regelung, um berufstätigen Studierenden Studienbeitrag erlassen
Nicht durchsetzen konnte sich die SPÖ-Bildungssprecherin Andrea Kuntzl mit ihrem Vorstoß für eine
Reparatur des Universitätsgesetzes bei der Regelung des Erlasses von Studienbeiträgen für berufstätige
Studierende ( 29/A). Der VfGH hat die bisherige Regelung mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2016 wegen eines Verstoßes
gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben, sagte Kuntzl. Laut ihr wäre es leicht möglich, die vom Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) geforderte Reparatur durchzuführen. Laut Vorschlag der SPÖ-Abgeordneten sollte die Mindestverdienstgrenze
beibehalten und die Einkommensberechnung weiterhin auf das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semester Bezug nehmen.
Präzisere Regelungen müssten jedoch dafür sorgen, dass das Jahreseinkommen nicht mehr, wie es der
VfGH kritisiert hatte, in unsachlicher Weise unter die Mindestverdienstgrenze sinken kann. Einerseits soll deshalb
der Verlustausgleich zwischen selbständigen und unselbständigen Einkommen ausgeschlossen werden. Zum
anderen sollen Betriebsausgaben und Werbungskosten in der Ermittlung des Jahreseinkommens nicht berücksichtig
werden.
Für die Abgeordneten der Koalitionsparteien ist der Vorschlag nicht der richtige Weg. Hier würde nur
ein weiterer administrativer Aufwand für die Universitäten geschaffen, argumentierte ÖVP-Abgeordnete
Maria Theresia Niss. Die Regierung arbeite zudem an einer Gesamtlösung für Studienförderung und
Studienbeiträge. Der Antrag der SPÖ wurde mit Stimmen von ÖVP und FPÖ abgelehnt.
NEOS: Jungen ForscherInnen eine Karriere in Österreich ermöglichen
NEOS-Abgeordnete Claudia Gamon weist auf die großen Schwierigkeiten für junge ForscherInnen in Österreich
hin, nach dem Doktoratsabschluss ihre weitere akademische Karriere zu planen ( 64/A(E)). Für sie fehlt es
sowohl an finanzieller Unterstützung als auch an Stellen, was zu Braindrain ins Ausland und zur Verfestigung
prekärer Anstellungsverhältnisse in Österreich führe. Ihr Anliegen, der Absicherung des Forschungs-
und Wissenschaftsstandorts fand zwar grundsätzlich ein positives Echo, wurde aber letztlich vertagt. Sonja
Hammerschmid (SPÖ) meinte, die Förderungslücke für junge WissenschaftlerInnen bestehe trotz
einer höheren Zahl an Laufbahnstellen. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek sagte, die Regierung plane hier
eine Reihe weiterer Maßnahmen. Das wurde von Wissenschaftsminister Faßmann bestätigt.
NEOS fordern Zertifizierung für Mitglieder des Universitätsrats
Ebenso vertagt wurde Claudia Gamons (NEOS) Appell an den Wissenschaftsminister zur Entwicklung eines Programms
zur verpflichtenden Weiterbildung und Zertifizierung für Mitglieder von Universitätsräten ( 65/A(E)).
Der Rechnungshof habe auf Mängel in der Arbeitsweise einiger Universitätsräte hingewiesen, sagte
sie. Die Qualitätssicherung der Universitätsräte sei wichtig, meinte auch Eva Maria Holzleitner
(SPÖ), die in diesem Zusammenhang die Bestellung von Burschenschaftern als Universitätsräte kritisierte.
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann meint, eine Zertifizierung für Universitätsräte, wie sie
der Antrag fordere, sei in der Praxis schwer umsetzbar.
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