Michael Bergmüller ist als Landeswahlleiter für den ordnungsgemäßen Ablauf
von Wahlen im Bundesland zuständig
Salzburg (lk) - Am 26. Feber hat sich die Landeswahlbehörde gemäß der Salzburger Landtagswahlordnung
neu konstituiert. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Landtagswahl zuständig. Die Landeswahlbehörde
setzt sich zusammen aus Landeswahlleiter Michael Bergmüller und Elisabeth Sikora als Stellvertreterin (beide
vom Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft), vier Richterinnen des Landesgerichts sowie Vertretern von ÖVP,
SPÖ, Grünen und der FPÖ als Beisitzer und der FPS und der NEOS als Vertrauenspersonen.
Die Landtagswahl findet am Sonntag, 22. April, statt. Im Salzburger Landtag gibt es 36 Abgeordnete. Die Wahl der
36 Abgeordneten zum Salzburger Landtag erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt sind alle
Frauen und Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr
vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Einsicht in Wählerverzeichnisse zwischen 12. und 16. März
Von 12. bis 16. März liegen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme
auf. Während dieser Zeit können Anträge gestellt werden, um möglicherweise Wahlberechtigte
in das Wählerverzeichnis aufzunehmen oder möglicherweise Nicht-Wahlberechtigte zu streichen. Danach wird
die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben.
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