Sonderausgaben in Steuerausgleich 2017 erstmals automatisch berücksichtigt
Wien (bmf) - „Neben der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hat die Finanzverwaltung mit der automatischen
Datenübermittlung von Sonderausgaben für das Jahr 2017 einen weiteren wichtigen Schritt zu Bürokratieabbau
und Serviceorientierung gesetzt“, betont Finanzminister Hartwig Löger am 11. März in einer Aussendung.
„Einige kleine Organisationen fehlen noch, doch der Großteil der Organisationen hat die Daten fristgerecht
bis Ende Februar gemeldet. Knapp sechs Millionen Einzeldatensätze wurden übermittelt, davon konnten 99,7
Prozent automatisch den jeweiligen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugeordnet werden“, freut sich der oberste
Chef der Finanzverwaltung. „Insgesamt haben Kirchen, Spendenorganisationen und Versicherungen Sonderausgaben in
der Höhe von knapp 843 Millionen Euro an die Finanzämter übermittelt“, berichtet Löger. „Insbesondere
von den Spendenorganisationen wurden für 2017 knapp eine Million mehr Fälle gemeldet als 2016 in der
Steuerveranlagung erklärt wurden. Gegenüber 2016 wurden auch um 57 Millionen Euro mehr Spenden gemeldet.
Das bedeutet, dass ab 2017 eine erheblich größere Anzahl von Personen von der steuerlichen Spendenabsetzbarkeit
profitiert. Wir glauben, dass dadurch die Spendenfreudigkeit der ohnehin schon großzügigen Österreicherinnen
und Österreicher noch weiter begünstigt wird“, erklärt der Finanzminister.
„Die Finanzverwaltung ist mit diesem Projekt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung
ihrer Services gegangen. Zusammen mit den projektverantwortlichen Kolleginnen und Kollegen freue ich mich sehr
über diesen Erfolg und darf mich an dieser Stelle auch herzlich bei allen beteiligten Organisationen bedanken“,
so Löger abschließend.
Bisher mussten Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden sowie freiwillige Versicherungen oder der Nachkauf von
Versicherungszeiten selbständig in der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2017 wurde die
Selbsterklärung durch einen gesetzlich verankerten Automatismus, eben die automatische Datenübermittlung
von Sonderausgaben, abgelöst. Erfolgreich, wie die Zahlen beweisen.
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