Petschnig: „Eine Erhöhung der Freistellungsgrenze sorgt für Entlastung der burgenländischen
Unternehmerinnen und Unternehmer“
Eisenstadt (büro lr) - Vergangene Woche wurde im Ministerrat beschlossen, private Beherbergungsbetriebe
mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei
zu stellen. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Die Genehmigungsfreistellungsverordnung
soll auch um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden.
„Diese Erhöhung fordern wir Freiheitliche seit Jahren. Es freut mich, dass sie nun umgesetzt werden soll“,
begrüßt der für Tourismus zuständige Landesrat Alexander Petschnig den Beschluss des Ministerrats.
Kleine Beherbergungseinheiten (Privatvermieter, Ferienwohnungen, kleingewerbliche Vermieter) bekommen hierdurch
neue Entwicklungsmöglichkeiten und werden von kostenintensiven behördlichen Auflagen in Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
entlastet.
„Burgenlands Tourismuslandschaft ist für ihre kleinteilige Struktur bekannt. Diese stehen ebenso wie Großbetriebe
im harten touristischen Wettbewerb. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie bestmöglich
unterstützt werden“, betont LR Petschnig.
Ebenfalls profitieren von der Änderung der Genehmigungsfreistellungsverordnung gastronomische Betriebe, die
sich innerhalb einer Eisenbahnanlage, eines Flugplatzes, einer Krankenanstalt oder einer bereits genehmigten Betriebsanlage
wie einem Einkaufszentrum befinden. „Durch die hieraus resultierende geringere Anzahl von gewerberechtlichen Verfahren,
entstehen auch in der Verwaltung Einsparungen“, schloss LR Petschnig.
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