390.000 Salzburger dürfen am
 22. April den Landtag wählen

 

erstellt am
08. 03. 18
13:00 MEZ

Einsicht in die Wählerverzeichnisse ist nächste Woche von 12. bis 16. März möglich
Salzburg (lk) - Insgesamt rund 390.000 Salzburgerinnen und Salzburger sind bei der Landtagswahl am Sonntag, dem 22. April, wahlberechtigt. Diese vorläufige Zahl der Wahlberechtigten kann sich noch geringfügig ändern. Denn von Montag, 12., bis Freitag, 16. März, liegen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Während dieser Zeit können Anträge gestellt werden, um möglicherweise Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufzunehmen oder möglicherweise Nicht-Wahlberechtigte zu streichen. Danach wird die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben.

Wählen dürfen sind alle Frauen und Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.

Einsicht in Wählerverzeichnisse zwischen 12. und 16. März
Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten liegt bei 390.088, davon 203.047 Frauen und 187.041 Männer. Die meisten Wahlberechtigten gibt es im Flachgau mit 112.645 (57.846 Frauen, 54.799 Männer). Danach folgen die Stadt Salzburg mit 97.346 Wahlberechtigten (52.699 Frauen, 44.647 Männer), der Pinzgau mit 63.365 (32.476 Frauen, 30.889 Männer), der Pongau mit 57.699 (29.704 Frauen, 27.995 Männer), der Tennengau mit 43.014 (22.206 Frauen, 20.808 Männer) und der Lungau mit 16.019 (8.116 Frauen, 7.903 Männer).

Umfassende Wahlinformation auf der Landes-Webseite
Auf der Landes-Webseite ist unter http://www.salzburg.gv.at/wahl-land ein Informationsschwerpunkt zur Landtagswahl eingerichtet.

 

 

 

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