Wesentliche Forderungen der Wirtschaft kommen in Umsetzung: Zeitgemäße unbürokratische
Regelungen, Lehrlingspaket und Genehmigungsfreistellungsverordnung
Wien (pwk) - „Mit den Maßnahmen der nun beschlossenen Standortoffensive kommen wesentliche Forderungen
der Wirtschaft in Umsetzung. Das Ziel, durch die Entschärfung des Kumulationsprinzips (Mehrfachstrafen) und
der Verankerung des Grundsatzes ´beraten statt strafen´, zu einem insgesamt partnerschaftlicheren Umgang
der Verwaltung mit den Betrieben zu kommen, ist zu begrüßen. Das Lehrlingspaket, mit wesentlichen Adaptierungen
im Sinne einer modernen Lehre und ihrer Inhalte, sowie die Erweiterungen bei der Genehmigungsfreistellungsverordnung
sind richtungsweisende Maßnahmen für einen modernen Wirtschaftsstandort, der Bedacht auf zeitgemäße,
unbürokratische Regelungen und eine Fachkräfteausbildung am Puls der Zeit legt“, betonte Christoph Leitl,
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 7. März. „Diese Offensive wird das Vertrauen
der Unternehmen in einen attraktiven Standort stärken und ist von der WKÖ ausdrücklich zu begrüßen“,
so Leitl.
Immer wieder hat die Wirtschaft in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass übertriebene Verwaltungsstrafen
das Unternehmertum erschweren und die Existenz von Betrieben gefährden. „Die Abschaffung des Kumulationsprinzips
und die Umsetzung des Prinzips ´beraten statt strafen´ sind langjährige und prioritäre Forderungen
der Wirtschaft und es freut uns sehr, dass die Regierung eine rasche Umsetzung anstrebt“, begrüßt Leitl
die im Ministerratsvortrag angekündigten Maßnahmen. Das Kumulationsprinzip führt zu unverhältnismäßig
hohen Strafen für Unternehmen. Für einen modernen Wirtschaftsstandort ist es entscheidend diese Situation
nachhaltig zu verbessern, damit Mehrfachbestrafungen bald der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung des
Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafgesetz ist daher dringend notwendig.
Umsetzung des Prinzips "beraten statt strafen"
Die Umsetzung des Prinzips "beraten statt strafen"soll in Zukunft dazu führen, dass geringfügige
Verwaltungsübertretungen nicht ausnahmslos mit Verwaltungsstrafen sanktioniert werden. Betriebe sollen vielmehr
eine Beratung der Behörde erhalten. „Dies wird dazu beitragen, gesetzeskonformes Verhalten von Unternehmen
zu fördern. Wichtig ist eine Umsetzung des Prinzips ´beraten statt strafen´ in allen Materiengesetzen“,
so Leitl.
Auch die geplante Streichung von unnötigen Beauftragten ist ein weiterer Schritt um Unternehmen von überbordenden
bürokratischen Verpflichtungen zu befreien.
Lehrberufspaket: Stetig wandelnde Erfordernisse der Wirtschaft abbilden
Als „sehr wesentlich“ erachtet die Wirtschaft das ebenfalls in Begutachtung geschickte Lehrlingspaket. Denn nur
die regelmäßige Anpassung der Lehrinhalte zusammen mit dem Angebot neuer Lehrberufe, die die sich stetig
wandelnden Erfordernisse der Wirtschaft abbilden, garantiert, dass die Lehre modern bleibt. „Die Digitalisierung
betrifft unsere Wirtschaft in einem immensen Ausmaß. Gleichzeitig haben wir große Pläne, was die
duale Ausbildung anlangt. Jeder Jugendliche soll bis zum 19. Lebensjahr über einen Schulabschluss wie einen
Berufsabschluss verfügen. Lehre und Matura sollen eine erfolgreiche Kombination werden“, so WKÖ-Präsident
Leitl. Konkret werden nun u.a. mit dem E-Commerce-Kaufmann sechs neue Lehrberufe geschaffen, Novellierungen etwa
bei den Rauchfangkehrern oder den Polsterern vorgenommen, bei Steinmetzen und Zahntechnik mit der Steinmetztechnik
und der zahntechnischen Fachassistenz zwei neue Varianten geschaffen und bei Metalltechnik und Elektrotechnik neue
Kombinationsmöglichkeiten umgesetzt.
Genehmigungsfreistellungsverordnung: kleine Unternehmen profitieren
Ebenfalls sehr positiv bewertet die WKÖ die Befreiung von KMU aus der anlagenrechtlichen Genehmigungspflicht.
Schon vor drei Jahren wurden zahlreiche Dienstleistungs-, Büro- und Handelsbetriebe vom Erfordernis einer
Bewilligung befreit. Die erste Freistellungsverordnung setzte aber nur einen Teil der WKÖ-Vorschläge
um. „Da sich die Verordnung in den vergangenen Jahren sehr gut bewährt hat, vervollständigt das Wirtschaftsministerium
nunmehr die Liste der deregulierten Anlagen. Das ist eine gute Nachricht, denn jeder betroffene Betriebsinhaber
erspart sich damit pro Verfahren Genehmigungskosten in Höhe von rund 2.500 Euro“, so Leitl. Gleichzeitig fallen,
laut Berechnungen der Experten in der Verwaltung Kosten von 3.000 Euro pro vermiedenem Verfahren weg. Profitieren
werden von dieser Neuregelung alle Unternehmen, da Behördenkapazitäten frei werden und dadurch alle anderen
Verfahren schneller abgewickelt werden können.
Kritik am Staatsziel Wirtschaftsstandort nicht nachvollziehbar
Als „wenig nachvollziehbar“ wertet die Wirtschaft die Ablehnung des neuen Staatsziels „attraktiver Wirtschaftsstandort“
durch Grüne und Umwelt-NGOs. Im Hinblick auf die Vielzahl bereits bestehender Staatsziele - vom Umweltschutz
bis zum Tierschutz - ist nicht einzusehen, warum gerade die Verankerung des breit anerkannten Ziels einer prosperierenden
Wirtschaft nachteilig sein sollte.
„Insgesamt sind dies gute und erfreuliche Nachrichten, die die heimischen Unternehmen heute erhalten. Und es ist
insgesamt ein sehr positives Signal, dass die Bundesregierung daran geht ihr Arbeitsprogramm konsequent in Umsetzung
zu bringen. Für einen erfolgreichen heimischen Standort 4.0. gilt es in allen Bereichen, wie auch dem steuerlichen
Bereich, die Rahmenbedingungen anzupassen und neue Akzente zu setzen“, so Leitl abschließend.
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