LR Rauch: Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität haben gegriffen
Bregenz (vlk) - Das Umweltinstitut des Landes Vorarlberg hat im Jahr 2017 an acht Luftgüte-Messstellen
ganzjährig kontinuierliche Messungen der Luftqualität vorgenommen. Während die an sechs Messstellen
erhobene Feinstaubbelastung weniger stark als im Durchschnitt der letzten Jahre war, sind die Stickstoffdioxid-Konzentrationen
in der Nähe dicht befahrener Straßen anhaltend hoch. Mehrmals wurden Überschreitungen des Grenzwerts
gemessen, hielt Umweltlandesrat Johannes Rauch am 5. März in einem Pressegespräch fest. Landesrat Rauch
verwies auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Österreich und
auf die intensiven Bemühungen im Rahmen des Luftgüteplanes Neu des Landes Vorarlberg.
Beim Feinstaub wurden 2017 lediglich an einzelnen Tagen erhöhte Werte festgestellt, im Mittel der letzten
15 Jahre ging die Belastung deutlich zurück. Keine einzige Messstation überschritt im letzten Jahr den
erlaubten Jahresgrenzwert. Auch aus dem Jahresvergleich seit Beginn der systematischen Feinstaubmessungen (2001)
geht 2017 – wie schon die drei Jahre davor – als Jahr mit vergleichbar geringer Feinstaubbelastung hervor. Das
im Jahr 2005 von der Landesregierung beschlossene 30+1 Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Schadstoffemissionen
und die zusätzlichen Sanierungsprogramme gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zielen auf eine
dauerhafte Senkung der Feinstaubbelastung. Verschiedene Schritte etwa im Bereich der Emissionsminderung beim ÖPNV,
bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst oder im Bereich der Holzfeuerungen wurden bereits erfolgreich
umgesetzt. „Diese Maßnahmen haben gegriffen“, freute sich der Landesrat.
Bei Stickstoffdioxid Grenzwertüberschreitungen in Straßennähe
Neben Feinstaub stellt auch Stickstoffdioxid ein ernsthaftes Umweltproblem dar. Von 2005 bis 2009 galt in Österreich
der Jahresmittel-Grenzwert von 40 µg/m³, seit 2010 sind 35 µg/m³ zulässig. An den verkehrsnahen
Messstellen in Feldkirch, Lustenau-Zollamt und Höchst, waren die Stickstoffdioxid-Konzentrationen im Jahr
2017 – wie schon in den Jahren zuvor – zu hoch. "Mit dem 2005 von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen
30+1 Punkte Maßnahmenprogramm konnte eine nachhaltige Verringerung der Feinstaubbelastung erzielt werden.
Im Gegensatz dazu wurde und wird der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid an stark verkehrsexponierten Messstellen
häufig und zum Teil regelmäßig überschritten", fasste Landesrat Rauch zusammen.
„Mit Bezug auf diese Grenzwertverletzungen hat die Europäische Kommission im Februar 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen die Republik Österreich eingeleitet“, informierte der Vorstand der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz
des Landes, Reinhard Bösch. Die Kommission wirft Österreich vor, diverse Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie
nicht umgesetzt zu haben.
Luftqualitätsplan Neu
Die Europäische Umweltagentur berechnet, dass in Europa über 480.000 vorzeitige Todesfälle auf die
Folgen der Luftverschmutzung durch Feinstaub, Ozon und Stickstoffdioxid zurückzuführen sind. In Österreich
sind es 7.000 Todesopfer. Auch für Arthur Sottopietra vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg ist klar, dass
definitiv Handlungsbedarf besteht. Die Vorarlberger Landesregierung hat daher einen neuen Luftqualitätsplan
erstellt, um die Luftgüte im gesamten Land und insbesondere in Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen
zu verbessern. Laut Umweltbundesamt Wien ist die Hauptquelle von Stickoxiden der Straßenverkehr, wobei hier
Dieselfahrzeuge das größte Problem sind. „Zwar haben die Stickoxidemissionen aus dem Verkehr in den
letzten Jahren abgenommen, dennoch ist der Verkehr nach wie vor der Hauptverursacher der Überschreitung von
NO2-Grenzwerten, speziell in urbanen Gebieten“, so Bernhard Anwander vom Umweltinstitut des Landes Vorarlberg.
"Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte müssen daher in erster Linie im Verkehrsbereich getroffen
werden", betonte Landesrat Rauch. Der Plan umfasst über 150 Einzelmaßnamen gegliedert in sieben
Kategorien, wie die Kontrolle bestehender Vorschriften, Abgasreduktion und Angebotsverbesserung bewusster Mobilität.
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