Unter den neuen Steuerplänen würden Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen, wo Gewinne
gemacht werden. Online-Aktivitäten digitaler Unternehmen sollen zur Steuerberechnung genutzt werden.
Straßburg/Brüssel (ep) - Die "Gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die
Körperschaftssteuer" (GKKB) – Teil eines umfassenden Vorschlags zur Schaffung einer einheitlichen, klaren
und fairen Körperschaftsteuerregelung in der EU – wurde am 15. März von den Abgeordneten mit 438
gegen 145 Stimmen bei 69 Enthaltungen unterstützt.
Eine weitere, ergänzende, Maßnahme, die die Grundlage für das harmonisierte Körperschaftsteuersystem
– die Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – schafft, wurde mit 451 gegen 141 Stimmen bei 59
Enthaltungen angenommen.
Feststellung der „digitalen Präsenz" in einem Land zur Ermittlung steuerpflichtiger Gewinne
Die beiden Maßnahmen zielen darauf ab, die Lücken zu schließen, die es einigen digitalen und weltweit
tätigen Unternehmen ermöglicht haben, ihre Steuerschuld drastisch zu verringern oder Steuern zu vermeiden,
dort, wo sie Gewinne erzielen. Dies soll teilweise durch vorgeschlagene Referenzwerte („Benchmarks“) erreicht werden,
mit denen ermittelt wird, ob ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat „digital präsent" und damit steuerpflichtig
ist.
Das Parlament fordert außerdem, dass die EU-Kommission Referenzwerte wie die Anzahl der Nutzer oder die Menge
der gesammelten digitalen Inhalte festlegt, um ein klareres Bild davon zu erhalten, wo ein Unternehmen seine Gewinne
erzielt. Der Wert personenbezogener Daten hat zugenommen, denn Unternehmen wie Facebook, Amazon und Google nutzen
sie zur Schaffung ihres Reichtums. Zur Berechnung der Steuerschuld solcher Unternehmen werden diese Daten derzeit
jedoch nicht berücksichtigt.
„One-stop shop”: Eine einzige Steuerverwaltung als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen
Unternehmen würden ihre Steuerschuld berechnen, indem sie die Gewinne und Verluste ihrer Niederlassungen in
allen EU-Mitgliedstaaten addieren. Die sich daraus ergebende Steuer würde dann zwischen den Mitgliedstaaten
aufgeteilt, je nachdem, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden. Ziel ist es, die derzeitige Praxis zu verhindern,
dass Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage in Niedrigsteuergebiete verlagern.
Sobald die Vorschläge in Kraft treten, würden in allen Mitgliedstaaten einheitliche Steuervorschriften
gelten. Die Unternehmen müssten sich nicht mehr mit 28 verschiedenen nationalen Regelungen auseinandersetzen
und wären nur noch einer einzigen Steuerverwaltung („One-Stop-Shop“) gegenüber rechenschaftspflichtig.
Zitate
Berichterstatter Alain Lamassoure (EVP, FR): „Dies ist eine großartige Gelegenheit, im Bereich der Unternehmensbesteuerung
einen Sprung nach vorne zu machen. Diese Gesetzgebung würde nicht nur ein Modell schaffen, das durch die Besteuerung
der digitalen Wirtschaft für die heutigen Volkswirtschaften geeigneter wäre, sondern es würde auch
den ungehinderten Wettbewerb zwischen den Körperschaftssteuersystemen innerhalb des Binnenmarktes stoppen,
indem die Gewinne dort besteuert würden, wo sie anfallen.“
Berichterstatter Paul Tang (S&D, NL): „Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und das Führungspersonal
der EU sind sich darüber im Klaren, dass das derzeitige Körperschaftsteuersystem veraltet ist und Bürger
und kleine Unternehmen schlechter gestellt werden. Um das Blatt zu wenden, sind Maßnahmen auf internationaler
Ebene erforderlich. Die EU ist unsere beste Chance, unser Steuersystem gerechter und moderner zu gestalten.“
Die Entschließungen werden nun dem Rat und der Kommission vorgelegt.
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