EU-Haushalt für die Zeit nach 2020
 muss politischen Zielen gerecht werden

 

erstellt am
15. 03. 18
13:00 MEZ

Der neue langfristige EU-Haushalt sollte junge Menschen, KMU und Forschungsprogramme stärker unterstützen
Straßburg/Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament hat am 14. März zwei Entschließungen zur Ausgaben- und Einnahmenseite des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Zeit nach 2020 angenommen.

Der nächste MFR: Mehr Mittel für die Bewältigung neuer Herausforderungen
Das Parlament möchte, dass der EU-Haushalt den politischen Prioritäten gerecht wird und einige der neuen Herausforderungen angeht, denen sich alle Mitgliedstaaten gegenübersehen, sei es Migration, Verteidigung, Sicherheit oder Klimawandel. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die derzeitige Obergrenze für die Ausgaben der EU von 1% auf 1,3% des BNE der EU angehoben werden muss, um diese neuen Schwerpunktbereiche finanzieren zu können, ohne dass darunter die Unterstützung für die ärmsten Regionen oder die landwirtschaftlichen Gemeinschaften Europas leiden muss.

Zu den wichtigsten Forderungen des Parlaments gehört die Aufstockung der Forschungsprogramme, von Erasmus+, der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche sowie der Unterstützung von KMU und der Mittel für Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF).

Die Abgeordneten warnen, dass „ohne die entsprechenden Fortschritte bei den Eigenmitteln keine Einigung über den MFR erzielt werden wird". Ausgaben und Einnahmen sollten daher als ein einziges Paket behandelt werden.

Senkung der direkten Beiträge der Mitgliedstaaten
Die Entschließung zu den Einnahmen baut auf dem Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ auf und fordert die Verstärkung der bestehenden und die schrittweise Einführung neuer Eigenmittel. Dafür kommen überarbeitete MwSt.-Eigenmittel, ein Anteil der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, eine Finanztransaktionssteuer, eine Steuer in der digitalen Wirtschaft oder auch Umweltsteuern infrage.

Die Einführung neuer Eigenmittel sollte:

  • zu einer wesentlichen Reduzierung des Anteils der BNE-Beiträge (um bis zu 40 %) – und damit zu Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten – führen, auch um zu vermeiden, dass der Spielraum für die Haushaltsverhandlungen dadurch eingeschränkt wird, dass sie oft in ein Nullsummenspiel zwischen den Nettozahlern und den Nettoempfängern im Rat münden;
  • die Abschaffung aller Rabatte und Korrekturen, die nicht allen Mitgliedstaaten zugutekommen, zur Folge haben;
  • die Finanzierungslücke durch den Austritt des Vereinigten Königreichs schließen, ohne die Belastung der Steuerzahler in der EU insgesamt zu erhöhen, die von der Einführung der neuen Eigenmittel nicht betroffen sein sollten.


Die Entschließung der Ko-Berichterstatter Jan Olbrycht (EVP, PL) und Isabelle Thomas (S&D, FR) zum EU-Langzeithaushalt für die Zeit nach 2020 wurde mit 458 gegen 177 Stimmen bei 62 Enthaltungen angenommen.

Der Entschließungsantrag der Ko-Berichterstatter Gérard Deprez (ALDE, BE) und Janusz Lewandowski (EVP, PL) zur Reform des Eigenmittelsystems der EU wurde mit 442 gegen 166 Stimmen bei 88 Enthaltungen angenommen.

Die nächsten Schritte
Die beiden Entschließungen stellen den Beitrag des Parlaments zu den Legislativvorschlägen der EU-Kommission zu diesen Themen dar, die im Mai 2018 vorgestellt werden sollen. Die Annahme einer neuen MFR-Verordnung bedarf der Zustimmung des Parlaments.

In den Berichten wird gefordert, dass unverzüglich Gespräche zwischen den drei Institutionen aufgenommen werden, um noch vor der Europawahl zu einer Einigung zu gelangen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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