Der neue langfristige EU-Haushalt sollte junge Menschen, KMU und Forschungsprogramme stärker
unterstützen
Straßburg/Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament hat am 14. März zwei Entschließungen
zur Ausgaben- und Einnahmenseite des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Zeit nach
2020 angenommen.
Der nächste MFR: Mehr Mittel für die Bewältigung neuer Herausforderungen
Das Parlament möchte, dass der EU-Haushalt den politischen Prioritäten gerecht wird und einige der neuen
Herausforderungen angeht, denen sich alle Mitgliedstaaten gegenübersehen, sei es Migration, Verteidigung,
Sicherheit oder Klimawandel. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass die derzeitige Obergrenze für die Ausgaben
der EU von 1% auf 1,3% des BNE der EU angehoben werden muss, um diese neuen Schwerpunktbereiche finanzieren zu
können, ohne dass darunter die Unterstützung für die ärmsten Regionen oder die landwirtschaftlichen
Gemeinschaften Europas leiden muss.
Zu den wichtigsten Forderungen des Parlaments gehört die Aufstockung der Forschungsprogramme, von Erasmus+,
der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche sowie der Unterstützung von KMU und der Mittel für
Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF).
Die Abgeordneten warnen, dass „ohne die entsprechenden Fortschritte bei den Eigenmitteln keine Einigung über
den MFR erzielt werden wird". Ausgaben und Einnahmen sollten daher als ein einziges Paket behandelt werden.
Senkung der direkten Beiträge der Mitgliedstaaten
Die Entschließung zu den Einnahmen baut auf dem Bericht der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ auf und fordert
die Verstärkung der bestehenden und die schrittweise Einführung neuer Eigenmittel. Dafür kommen
überarbeitete MwSt.-Eigenmittel, ein Anteil der Einnahmen aus der Körperschaftsteuer, eine Finanztransaktionssteuer,
eine Steuer in der digitalen Wirtschaft oder auch Umweltsteuern infrage.
Die Einführung neuer Eigenmittel sollte:
- zu einer wesentlichen Reduzierung des Anteils der BNE-Beiträge
(um bis zu 40 %) – und damit zu Einsparungen in den Haushalten der Mitgliedstaaten – führen, auch um zu vermeiden,
dass der Spielraum für die Haushaltsverhandlungen dadurch eingeschränkt wird, dass sie oft in ein Nullsummenspiel
zwischen den Nettozahlern und den Nettoempfängern im Rat münden;
- die Abschaffung aller Rabatte und Korrekturen, die nicht
allen Mitgliedstaaten zugutekommen, zur Folge haben;
- die Finanzierungslücke durch den Austritt des Vereinigten
Königreichs schließen, ohne die Belastung der Steuerzahler in der EU insgesamt zu erhöhen, die
von der Einführung der neuen Eigenmittel nicht betroffen sein sollten.
Die Entschließung der Ko-Berichterstatter Jan Olbrycht (EVP, PL) und Isabelle Thomas (S&D, FR) zum EU-Langzeithaushalt
für die Zeit nach 2020 wurde mit 458 gegen 177 Stimmen bei 62 Enthaltungen angenommen.
Der Entschließungsantrag der Ko-Berichterstatter Gérard Deprez (ALDE, BE) und Janusz Lewandowski (EVP,
PL) zur Reform des Eigenmittelsystems der EU wurde mit 442 gegen 166 Stimmen bei 88 Enthaltungen angenommen.
Die nächsten Schritte
Die beiden Entschließungen stellen den Beitrag des Parlaments zu den Legislativvorschlägen der EU-Kommission
zu diesen Themen dar, die im Mai 2018 vorgestellt werden sollen. Die Annahme einer neuen MFR-Verordnung bedarf
der Zustimmung des Parlaments.
In den Berichten wird gefordert, dass unverzüglich Gespräche zwischen den drei Institutionen aufgenommen
werden, um noch vor der Europawahl zu einer Einigung zu gelangen.
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