Brexit: Briten können Vorzüge von Binnenmarkt und Zollunion nicht behalten, wenn
sie zugleich beide verlassen wollen.
Straßburg/Wien (övp-pd) - "Die britische Premierministerin May träumt weiterhin von
warmen Eislutschern: Großbritannien soll den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen aber alle Vorzüge
behalten. Das ist vollkommen ausgeschlossen und unmöglich", sagt der Europaabgeordnete Othmar Karas zur
Abstimmung über die neue Brexit-Resolution des Europaparlaments im Plenum am 14. März
"Unsere Resolution baut auf dem Brexit-Vertragsentwurf von EU-Chefverhandler Michel Barnier auf", erklärt
Karas. "Seine Ernsthaftigkeit, Konsequenz und ruhige Hand, mit der er die Verhandlungen führt, hat unsere
volle Unterstützung. Auf Seiten von Premierministerin May fehlt diese Ernsthaftigkeit aber leider immer noch."
"Das EU-Parlament legt für die künftigen Beziehungen ganz klare Prinzipien fest, die auf EU-Recht
beruhen", erläutert Karas: "Ein Nicht-EU-Land kann gegenüber der EU nicht besser gestellt sein
als ein EU-Land. Wer die Vorteile des Binnenmarkts genießen will, muss seine Regeln und Grundfreiheiten vollständig
einhalten und umsetzen. Nur EU-Staaten können bei EU-Gesetzen mitbestimmen. Und für die Streitschlichtung
in Fragen des Binnenmarkts, der Zollunion und des EU-Rechts ist der Europäische Gerichtshof zuständig."
"Außerdem müssen wir verhindern, dass Großbritannien nach dem Brexit zu einer Steueroase
vor den Türen Europas wird. Entsprechende Klauseln dürfen im Brexit-Vertrag nicht fehlen", schließt
Karas.
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