EU-Kommission will weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abbauen
Brüssel/Berlin (ec) - Die Europäische Kommission hat am 12. März Vorschriften vorgeschlagen,
mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen
abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion. Aufbauend
auf den seit dem Startschuss für die Kapitalmarktunion im Jahr 2015 bereits erzielten Fortschritten werden
die heutigen Vorschläge den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt
für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz
bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern.
Die Kapitalmarktunion zählt zu den Prioritäten der Juncker-Kommission, denn sie wird die europäische
Wirtschaft stärken und Investitionen ankurbeln, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion
zielt darauf ab, Kapital für alle Unternehmen in der EU zu mobilisieren, vor allem für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), die auf Mittel angewiesen sind, um expandieren und erfolgreich wirtschaften zu können.
Eine rasche Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat wird Unternehmen und Anleger
in die Lage versetzen, die Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, in größerem Umfang auszuschöpfen.
Die Kommission ruft die beiden gesetzgebenden Organe zu einer raschen Annahme der ausstehenden Schlüsselreformen
für die Vollendung der Kapitalmarktunion auf; dabei geht es unter anderem um Vorschläge, die eine Stärkung
der Kapitalmarktaufsicht und von Unternehmensumstrukturierungen sowie die Bereitstellung neuer Sparmöglichkeiten
für die Verbraucher beinhalten. Von den 12 Vorschlägen, die die Kommission vorgelegt hat, um die Voraussetzungen
für die Kapitalmarktunion zu schaffen, sind bislang nur drei von den gesetzgebenden Organen angenommen worden.
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident
Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Die heutigen Vorschläge sind Teil einer umfassenderen Strategie, die
darauf abzielt, die Kapitalmärkte zu stärken und Investitionen in der EU zu fördern. Wenn wir bis
2019 eine echte Kapitalmarktunion in Europa verwirklichen wollen, müssen wir in drei Bereichen Fortschritte
erzielen: europäische Gütesiegel und Pässe für Finanzprodukte, Harmonisierung und Vereinfachung
der Vorschriften im Hinblick auf eine Vertiefung der Kapitalmärkte sowie kohärentere und wirksamere Aufsicht.“
Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident
der Kommission Jyrki Katainen führte aus: „Wir wollen dafür sorgen, dass Unternehmen, vor allem kleine
und mittlere Unternehmen, leichter und zu günstigeren Konditionen Zugang zu den von ihnen benötigten
Finanzmitteln erhalten. Ein vertiefter Binnenmarkt wird dazu beitragen und das Wachstum der Unternehmen begünstigen.
Die Kommission hat ihr Versprechen eingelöst, die Voraussetzungen für die Kapitalmarktunion zu schaffen.
Jetzt müssen das Europäische Parlament und der Rat ihren Beitrag leisten. Die Kommission ist bereit,
mit den beiden Organen darauf hinzuarbeiten, dass alle Legislativvorschläge bis 2019 angenommen werden.“
Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Die neuen Vorschriften
werden KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtern und grenzüberschreitende Investitionen fördern.
Wir wollen Rechtssicherheit schaffen und rechtliche Risiken bei der grenzüberschreitenden Übertragung
von Forderungen sowie bei Rechtsgeschäften, die für die KMU-Finanzierung wichtig sind, beseitigen.“
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