Neu im Parlamentarischen Finanzausschuss
Wien (pk) - Ein einheitliches Schutzniveau für VersicherungsnehmerInnen ist das Ziel einer Gesetzesnovelle
im Versicherungs- und Versicherungsvermittlerrecht. Im Zentrum steht dabei ein besserer Versicherungsnehmerschutz
insbesondere bei Anlageprodukten. Außerdem sollen unabhängig von der Wahl des Vertriebskanals einheitliche
Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden ( 26 d.B.). Durch eine neue Beratungspflicht und die Einführung eines
Wunsch- und Bedürfnis-Tests entstehen den Versicherungsunternehmen Kosten von 2,78 Mio. €. Für den Bund
werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet.
Anforderungen an Versicherungsvermittler werden verschärft
Die jüngste Finanzkrise habe die Wichtigkeit eines wirksamen Kundenschutzes in allen Finanzbranchen verdeutlicht,
argumentiert das BMF für umfangreiche Schutzmaßnahmen. Der Schutz der VersicherungsnehmerInnen sei insbesondere
bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wichtig, da diese besonders komplex und schwer zu verstehen
sein können.
Das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 setzt eine europäische Richtlinie um, die bereits
Mitte Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen war. Das Gesetz sieht vor, die beruflichen und organisatorischen
Anforderungen von Versicherungsvermittlern zu konkretisieren. Geplant sind dazu laufende Schulungen, die ein hohes
Maß an Professionalität und Kompetenz beim Vertrieb sicherstellen. Außerdem soll ein unternehmensinternes
Produktfreigabeverfahren eingeführt werden, um das Versicherungsprodukt an die Wünsche und Bedürfnisse
des Zielmarkts anzupassen.
Die bisherigen Informations- und Wohlverhaltensregeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden mit allgemeinen
Wohlverhaltenspflichten und einer Beratungspflicht ergänzt. Darin ist eine verpflichtende Prüfung der
Wünsche der Versicherungsnehmer mittels "Wunsch- und Bedürfnis-Test" und eine Beratung beim
Vertrieb vorgesehen. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch darf künftig von dieser Beratung abgesehen werden.
Außerdem will das Finanzministerium die Produktinformation verbessern und setzt erhöhte Anforderungen
an den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Die erhöhten Pflichten sollen für jene Verträge
gelten, die ab 30. September 2018 abgeschlossen werden.
Basisinformationsblätter sollen Versicherungsanlageprodukte verständlich machen
Ein zweites vorliegendes Gesetz sieht die Einführung von Basisinformationsblättern vor, die verpackte
Anlageprodukte für KleinanlegerInnen und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based
Investment Products - PRIIP) besser verständlich machen sollen ( 24 d.B.). Bevor künftig KleinanlegerInnen
ein solches Produkt angeboten wird, muss ein Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Dieses hat der Hersteller laufend auf Änderungen zu überprüfen. Wird gegen die Bestimmungen verstoßen,
so kann die Finanzmarktaufsicht Geldstrafen von maximal 700.000 € aussprechen. Durch dieses Gesetz wird eine EU-Verordnung
umgesetzt, die Regelungen sollen für jene Verträge gelten, die nach dem 30. September 2018 geschlossen
werden.
|