Landeshauptmann und Landesrätin Wiesflecker: "Vorarlberger Modell hat rechtlich standgehalten
und zeigt die gewünschte Wirkung"
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Mindestsicherung bewähre sich und stelle eine sehr gute Lösung
dar, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker nach dem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Niederösterreichischen Regelung. "Das Vorarlberger Modell hat rechtlich
standgehalten und die Erwartungen, die mit der Einführung verknüpft waren, haben sich erfüllt",
erklärt der Landeshauptmann.
Die neue Mindestsicherung ist in Vorarlberg seit 1. Juli 2017 in vollem Umfang in Kraft. Die Kernpunkte der Änderungen:
Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (davon betroffen sind vor allem Flüchtlinge)
und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen
und besserer Wiedereinstieg. Außerdem wurde die Vorarlberger Integrationsvereinbarung als Bestandteil der
Mindestsicherung verankert.
"Notwendige Anpassungen"
Dass im Dezember die wesentlichen Maßnahmen der Vorarlberger Neuregelung vom VfGH bestätigt worden sind,
spreche für die rechtliche Qualität, mit der die geänderte Handhabung ausgearbeitet worden sei,
so Wallner. Dazu komme, dass das Vorarlberger Modell auch die Einsparungsziele, die man sich gesetzt hat, erreicht
habe. Eine Million Euro wurden 2017 eingespart.
Vorarlberg habe "mit Augenmaß" reagiert
Trotz vorgenommener Einschnitte sei es in Vorarlberg gelungen, die grundsätzlichen Ziele der finanziellen
Hilfestellung nicht aus den Augen zu verlieren, findet Landesrätin Wiesflecker klare Worte: "Armut bekämpfen
bzw. vermeiden und soziale Ausschließung verhindern – darauf liegt auch weiter der Fokus."
|