Linz (lk) - In Oberösterreich wurden im Jahr 2016 knapp 5.600 Personen durch 24-Stunden-Pflege betreut.
Bis 2025 wird sich dieser Anteil auf rund 6.400 Personen weiter erhöhen. „Die 24-Stunden-Betreuung ist ein
wichtiges Angebot für Menschen, die trotz hohem Unterstützungsbedarf in den eigenen vier Wänden
leben möchten. Der Anteil dieser Betreuungsform steigt seit Jahren an. Um die Qualität der einzelnen
Anbieter in Zukunft besser vergleichen zu können, habe ich deshalb die Entwicklung eines Qualitätssiegels
in Auftrag gegeben. Den Kundinnen und Kunden soll damit eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Anbieter
ermöglicht werden“, sagte Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer am 23. März.
Für die Kundinnen und Kunden ist ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter/innen von 24-Stunden-Betreuungsdiensten
oft schwierig. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat daher im Herbst 2017 ein - bis dahin in Österreich
einzigartiges - Projekt in Auftrag gegeben: Ein oberösterreichisches 24-Stunden-Pflegeportal wird erstmals
ausführliche Informationen zu allen Anbietern umfassen. Zusätzlich bietet das Portal eine transparente
Möglichkeit, die Dienstleistungsqualität der Anbieter anhand fachlicher Kriterien zu bewerten. Auf Basis
eines von Fachexpert/innen erarbeiteten Kriterienkatalogs werden Anbieter mit hoher Dienstleistungsqualität
mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet, um Kund/innen in der Dichte der Angebote eine Orientierung und Entscheidungshilfe
zur Seite zu stellen.
Finanzierung der 24-Stunden-Pflege
Die 24-Stunden-Betreuung ist seit 2007 bundesweit gesetzlich geregelt. Sie betrifft allgemein die Betreuung von
Personen in deren privaten Haushalten, wobei diese sowohl im Rahmen selbstständiger (Gewerbe Personenbetreuung)
als auch unselbstständiger Erwerbsarbeit erfolgen kann. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erfolgt
nach den Richtlinien des Sozialministeriums, die unter anderem für die betreute (gepflegte) Person den Bezug
von Pflegegeld zumindest in der Stufe 3 vorsehen. Die Einkommensgrenze (für die betreute Person) beträgt
2.500 Euro monatlich, wobei sich diese Grenze mit jedem unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht. Die
selbstständige Form der 24-h-Betreuung wird mit monatlich 550 Euro, die unselbstständige Ausübung
mit 1.100 Euro gefördert. Die Finanzierung der Förderung erfolgt entsprechend der bestehenden Art.15a-B-VG-Vereinbarung
zwischen dem Bund und Ländern im Verhältnis von 60 zu 40. In Oberösterreich wird die Förderung
ausschließlich über das Sozialministeriumsservice abgewickelt.
Der Rechnungshof hat heute angesprochen, dass Oberösterreich nicht den vollen Finanzierungsanteil von 40 Prozent
leistet. „Hier vertritt das Land Oberösterreich die Rechtsauffassung, dass nur dort eine Finanzierung gerechtfertigt
ist, wo auch eine entsprechende Basisqualifikation der Personenbetreuer/innen gegeben ist. In der Zwischenzeit
gab es mehrere Gespräche zwischen Land OÖ und dem Sozialministerium. Wir sind zuversichtlich, dass die
vom Rechnungshof geforderte rechtliche Klärung im Einvernehmen herbeigeführt werden kann“, so Landesrätin
Gerstorfer.
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