Abwärtstrend bei den BezieherInnenzahlen hat sich weiter verstärkt – Kürzungspolitik
der Bundesregierung könnte Zahl wieder steigen lassen
Wien (rk) - „193.591 Menschen haben im Jahr 2017 Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung (WMS) bezogen.
Das ist zwar noch eine vorläufige Zahl, die endgültige wird im April vorliegen, sie zeigt aber, dass
wir erstmals keinen Anstieg der BezieherInnenzahl, sondern eine etwa gleich hohe Zahl im Vergleich zu den Vorjahresdaten
in der Mindestsicherung zu verzeichnen haben“, unterstrich Stadträtin Sandra Frauenberger am 23. März
in einer Fragebeantwortung im Wiener Landtag. „In den letzten Monaten ist die Zahl der WMS-BezieherInnen sogar
deutlich zurückgegangen. So sind Dezember 2017 4.103 Personen oder 3,6 Prozent weniger in der Mindestsicherung
gewesen als im Vojahresmonat; im Jänner und Februar 2018 hat sich dieser Abwärtstrend weiter verstärkt
und die BezieherInnenzahl ist um 6.203 Personen oder 4,9 Prozent bzw. um 10.117 Personen oder 7,9 Prozent gesunken“,
so Frauenberger. „Dieser erstmalige Abwärtstrend zeigt, dass das Grundprinzip der Mindestsicherung richtig
ist, die BezieherInnen eng an den Arbeitsmarkt anzubinden und gleichzeitig die Eingliederung in den Arbeitsmarkt
stark zu fördern“, sagte die Stadträtin.
Im Wiener Landtag unterstrich Frauenberger, dass Wien mit dem seit Februar in Kraft getretenen Mindestsicherungsgesetz
auf das Prinzip Fördern und Fordern setzt und damit im Gegensatz zu anderen Bundesländern steht, die
Deckelungen und Kürzungen vorgenommen haben. Diese Kürzungen und Deckelungen wurden allerdings vom Verfassungsgerichtshof
wieder aufgehoben. „Die Entwicklungen der Zahlen aber auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zeigen klar,
dass Wien auf dem richtigen Weg ist“, so die Stadträtin. Als besonders kontraproduktiv angesichts dieser positiven
Entwicklung sieht Frauenberger jedoch die Vorgehensweise der schwarz-blauen Bundesregierung, die den Sparstift
beim AMS ansetzt und bereits die Aktion 20.000 abgeschafft und weitere Einsparungen wie der Integration eingeleitet
hat.
„Die von der Bundesregierung geplanten Einsparungen treffen nicht nur genau die Gruppe, die ohnehin wenig Geld
hat und von Armut bedroht ist, sondern sie sind auch sozialwirtschaftlich bedenklich. Denn gerade am Beginn einer
Konjunktur machen sich Investitionen in die Arbeitsintegration von benachteiligten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen
bezahlt und es kann bestehende Sockelarbeitslosigkeit abgebaut werden“, sagte Frauenberger im Landtag. Der derzeitige
Rückgang von MindestsicherungsbezieherInnen werde sich durch die Bundespolitik voraussichtlich ins Gegenteil
verkehren, da Integrationsprozesse entweder gar nicht mehr oder verzögert stattfinden werden, ist die Stadträtin
überzeugt.
„Ich hoffe, dass nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu den verfassungswidrigen Deckelungen und Kürzungen
und trotz anderslautenden Signalen aus der Bundesregierung nun Vernunft in der Sozialpolitik einkehrt und wieder
ein bundeseinheitliches Modell in der Mindestsicherung gefunden wird. Die Wiener Mindestsicherung jedenfalls bietet
sich jedenfalls als ein gutes und funktionierendes Vorbild an“, schloss Frauenberger.
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