Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hält Verlangen der SPÖ für
unzulässig
Wien (pk) – Einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Affäre rund um das Bundesamt für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird es vorerst nicht geben. Der Geschäftsordnungsausschuss
des Nationalrats hat am 22. März das von der SPÖ gestern eingebrachte Verlangen mit den Stimmen von ÖVP
und FPÖ als gänzlich unzulässig abgelehnt. Die SPÖ hat nun die Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof
anzurufen oder ein neues Verlangen zu stellen. Es gehe nicht darum, einen BVT-Untersuchungsausschuss zu verhindern
oder zu verzögern, versicherten Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ), es brauche aber einen
konkreten Untersuchungsgegenstand und keinen "Kraut und Rüben"-Antrag. Andreas Schieder (SPÖ)
und Wolfgang Zinggl (PILZ) kritisierten die Weigerung der Koalitionsparteien, Verhandlungen über eine Nachjustierung
des Verlangens zu führen.
Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich
der Vollziehung des Bundes sein, machten Amon und Rosenkranz in der Debatte geltend. Das Verlangen der SPÖ
(siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 298/2018) sei aber derart allgemein formuliert, dass man weder von einem bestimmten
noch von einem abgeschlossenen Vorgang sprechen könne. Vielmehr wolle die SPÖ "alle Missstände"
beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe. Der U-Ausschuss müsste somit alle BVT-BeamtInnen
als Auskunftspersonen laden, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Rosenkranz hält darüber hinaus auch
den Untersuchungszeitraum für willkürlich gewählt. Das Verlangen sei "handwerklich schlecht
gemacht".
Es bestehe die Gefahr, "dass wir ein Präjudiz schaffen", warnte Amon und erinnerte daran, dass er
der Schaffung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen seinerzeit nur unter der Voraussetzung
zugestimmt habe, dass es keine "Kraut- und Rüben-Ausschüsse" mehr gebe. "Wir können
so etwas nicht einreißen lassen", pflichtete ihm Rosenkranz bei. Eine Verzögerung des BVT-U-Ausschusses
befürchtet der FPÖ-Sicherheitssprecher nicht, schließlich könne die SPÖ entweder umgehend
ein korrekt formuliertes Verlangen einbringen oder binnen 14 Tagen den Verfassungsgerichtshof anrufen. Letzteres
würde er begrüßen, sagte Rosenkranz, "dann bekommen wir eine Handlungsanleitung, was geht
und was nicht".
Verärgert über die Vorgangsweise der Koalition zeigte sich nicht nur die SPÖ, sondern auch die Liste
Pilz. Damit weiche man von der bisherigen Praxis ab, zwischen den Fraktionen Gespräche über die genaue
Formulierung des Untersuchungsgegenstands zu führen, argumentierte neben Andreas Schieder (SPÖ) und Wolfgang
Zinggl (PILZ) auch Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Es sei bislang üblich gewesen,
in Diskussion zu treten und Anregungen aufzunehmen, sagte sie. Nach Auffassung Schieders hinkt auch die inhaltliche
Begründung für die Ablehnung des SPÖ-Verlangens durch ÖVP und FPÖ. Er hält den Untersuchungsgegenstand
sehr wohl für ausreichend konkret formuliert.
Es könne schon sein, dass der Antrag "ein bisschen schwammig ist", räumte Zinggl ein. Man hätte
aber versuchen können, eine konsensuale Formulierung zu finden. Mit ihrer brüsken Ablehnung tue die Koalition
der Demokratie nichts Gutes. Es sei ein bisschen schwierig, das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
in Anspruch zu nehmen, wenn man gezwungen werde, immer wieder einen neuen Antrag einzubringen, machte er geltend.
Ein von der SPÖ eingebrachter Vertagungsantrag wurde von ÖVP und FPÖ allerdings abgelehnt. Es sei
nicht Aufgabe der Koalitionsparteien, das SPÖ-Verlangen zu verbessern, argumentierten Rosenkranz und Amon.
Ihrer Meinung nach ist das Minderheitsverlangen der SPÖ außerdem nicht mit dem NEOS-Antrag zum Eurofighter-Untersuchungsausschuss
vergleichbar, hierfür sei schließlich eine Mehrheit notwendig.
Einvernehmen zwischen den Fraktionen gab es im Ausschuss in Bezug auf die Einsetzung eines neuerlichen Eurofighter-Untersuchungsausschusses.
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