Geschäftsordnungausschuss des Nationalrats gibt grünes Licht für umformulierten
NEOS-Antrag
Wien (pk) - Zwei Untersuchungsausschüsse zum Kauf der Eurofighter hat es bereits gegeben, nun steht
ein dritter vor der Tür. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat am 22. März grünes
Licht für einen entsprechenden Antrag der NEOS gegeben. Zuvor wurde der Untersuchungsgegenstand allerdings
noch umformuliert und erweitert. Damit ist sichergestellt, dass auch während der Amtszeit von Ex-Verteidigungsminister
Hans Peter Doskozil getroffene Entscheidungen überprüft werden können. Die endgültige Entscheidung
über die Einsetzung trifft der Nationalrat, er tritt am 17. April zu seiner nächsten Sitzung zusammen.
Alle erforderlichen Beschlüsse im Ausschuss erfolgten einstimmig.
Begründet wird die Notwendigkeit eines neuerlichen Eurofighter-Untersuchungsausschusses damit, dass der in
der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingerichtete U-Ausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen
vorzeitig beenden musste und viele Punkte offen geblieben sind. In diesem Sinn wollen die Abgeordneten weiter der
Frage nachgehen, ob es im Zuge des Kaufs der Kampfflugzeuge unzulässige Zahlungsflüsse gegeben hat. Zudem
geht es ihnen um die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die
Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der
jeweiligen Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden. Die meisten Punkte wurden – mit Ausnahme des I.
Untersuchungsabschnittes – eins zu eins aus dem Untersuchungsgegenstand des letzten Eurofighter-Untersuchungsausschusses
übernommen.
Beschlossen wurde der Antrag der NEOS in Form eines Abänderungsantrags, den der Antragsteller Michael Bernhard
heute gemeinsam mit der ÖVP und der FPÖ einbrachte. Durch diesen Abänderungsantrag wird der Untersuchungszeitraum
auf Ende 2017 – anstatt Ende 2016 – ausgedehnt. Außerdem wird sichergestellt, dass auch die Tätigkeit
der von Doskozil eingesetzten Sonderkommission des Heeres "Aktive Luftraumüberwachung" in den Untersuchungsgegenstand
miteinbezogen wird. Demgegenüber wurden sämtliche Unterpunkte des dritten Untersuchungsabschnitts, bei
dem es um korrekte Aktenübermittlungen an die ersten beiden Eurofighter-Untersuchungsausschüsse geht,
gestrichen.
Kontinuität beim Verfahrensrichter und beim Verfahrensanwalt
Zusammensetzen wird sich der insgesamt 24. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik aus 18 Abgeordneten. Die
ÖVP ist mit 6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten stellen
die NEOS und die Liste Pilz. Daneben wird es, mit dem gleichen Verteilungsschlüssel, 18 Ersatzmitglieder geben.
Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führt gemäß der Verfahrensordnung Nationalratspräsident
Wolfgang Sobotka, er kann sich aber auch von seinen beiden Amtskolleginnen Doris Bures und Anneliese Kitzmüller
vertreten lassen.
Kontinuität wird es bei den Verfahrensrichtern und den Verfahrensanwälten geben. Wie beim letzten Eurofighter-U-Ausschuss
wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer als Verfahrensrichter fungieren
und in dieser Funktion unter anderem den Nationalratspräsidenten bei der Vorsitzführung unterstützen
und die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen. Als sein Stellvertreter wurde erneut der frühere
Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg Philipp Bauer gewählt. Aufgabe von Verfahrensanwalt Andreas
Joklik ist es, über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen.
Der Rechtsanwalt wird dabei im Bedarfsfall von seinem Berufskollegen Michael Kasper vertreten.
Vierwöchige Frist für die Übermittlung von Akten und Unterlagen
Wenig geändert hat sich auch, was die zur Aktenlieferung verpflichteten Stellen und die angeforderten Akten
betrifft. Anders als beim letzten Eurofighter-Untersuchungsausschuss gehört der von Norbert Darabos abgeschlossene
Vergleich mit EADS und die von ihm eingesetzte Task Force allerdings nicht mehr zum Untersuchungsgegenstand.
Die Übermittlung der angeforderten Akten und Unterlagen hat grundsätzlich innerhalb von vier Wochen zu
erfolgen, und zwar in elektronischer Form, versehen mit einem Inhaltsverzeichnis und wenn möglich geordnet
nach den drei geplanten Untersuchungsabschnitten. Vertrauliche und geheime Akten dürfen allerdings ausschließlich
in Papierform vorgelegt werden.
Dass neben sämtlichen Ministerien auch die Landesregierungen und die Wirtschaftskammer Österreich inklusive
der neun Landeskammern Akten und Unterlagen liefern müssen, begründet der Ausschuss damit, dass auch
die Länder und die Wirtschaftskammer in die Suche und Abwicklung bzw. in die Vermittlung und den Abschluss
von Gegengeschäften involviert waren. Der Rechnungshof hat den Eurofighter-Kauf mehrfach geprüft, die
Bundesfinanzierungsagentur kommt ins Spiel, weil sie in die Finanzierung des Geschäfts eingebunden war. Die
Finanzprokuratur hat den Finanzminister und den Verteidigungsminister in rechtlichen Fragen beraten. Auch die Präsidentschaftskanzlei
muss Akten liefern.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass unter dem Begriff "Akten und Unterlagen" nicht nur Akten im
formellen Sinn zu verstehen sind, sondern auch andere einschlägige Dokumente, Berichte und Korrespondenzen
aller Art inklusive E-Mails. Ebenso gehören sonstige vorhandene Aufzeichnungen, Einsichtsbemerkungen, Tagebücher,
Terminkalender, Weisungen, Erlässe, Aktenvermerke, Sprechzettel, Entscheidungen, schriftliche Bitten, Sitzungsprotokolle
usw. dazu.
Die Dauer des Untersuchungsausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt,
im Bedarfsfall kann er allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden.
|