Eintreibung von Verkehrsstrafen: Österreich will enger
 mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zusammenarbeiten

 

erstellt am
22. 03. 18
13:00 MEZ

Nationalrat genehmigt zwei internationale Abkommen
Wien (pk) - Gegen Ende seiner Sitzung hat der Nationalrat am 21. März ein internationales Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten sowie ein zugehöriges Durchführungsübereinkommen genehmigt. Durch eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Behörden soll die Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen effektiver werden. Insbesondere geht es um Amts- und Rechtshilfe in jenen Fällen, in denen ein ausländischer Fahrzeughalter einer Aufforderung zur Strafzahlung nicht nachkommt bzw. den tatsächlichen Lenker des Fahrzeugs nicht bekannt gibt. Übergeordnetes Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Genehmigung durch den Nationalrat erfolgte einstimmig, nun ist der Bundesrat am Wort.

Ausdrücklich begrüßt wurde das Abkommen von den Abgeordneten Günther Kumpitsch (FPÖ), Reinhold Einwallner (SPÖ), Werner Amon (ÖVP) und Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ). Kumpitsch hofft, dass das Abkommen dazu beitragen wird, verhängte Verkehrsstrafen auch tatsächlich vollstrecken zu können. Eine EU-Richtlinie ermögliche zwar bereits seit einigen Jahren einen automatisierten Abruf von Kfz-Zulassungsdaten ausländischer Fahrzeughalter, erläuterte er, in der Praxis sei es aber immer noch schwierig, Strafbescheide zuzustellen und Strafverfahren zu führen. Mit den vorliegenden Abkommen sei man nun einen Schritt weiter. Laut Kumpitsch werden von den jährlich fünf Millionen Verkehrsdelikten in Österreich eine Million von Lenkern mit ausländischen Kennzeichen begangen.

Auch wenn man sich keine Wunder in punkto Verkehrsverhalten erwarten dürfe, werden die Abkommen doch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, glaubt SPÖ-Abgeordnete Hochstetter-Lackner. Voraussetzung sei allerdings, dass auch lückenlos Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Aussagen von Verkehrsminister Norbert Hofer zu dieser Frage und zur Frage von Tempolimits erachtet sie in diesem Sinn als kontraproduktiv. Wichtig ist Hochstetter-Lackner auch die Einhaltung des Datenschutzes beim Informationsaustausch.

Erfreut über den einstimmigen Beschluss äußerte sich auch Innenminister Herbert Kickl. Das Abkommen bringe mehr als es koste, bekräftigte er.

Laut Schätzungen des Innenministeriums könnten durch die Abkommen Verkehrsstrafen in der Höhe von 2 Mio. € einbringbar werden, was, abzüglich der Kosten, eine Entlastung des Bundesbudgets um 1,84 Mio. € bewirken würde. Ein Beitritt zu den Abkommen steht ausdrücklich auch anderen EU-Staaten sowie der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island offen. Für eine Ratifizierung durch Österreich braucht es über die Zustimmung des Nationalrats hinaus auch jene durch den Bundesrat, da beide Übereinkommen auch Kompetenzen der Bundesländer berühren.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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