Nach EU-GH-Urteil zu Auftragsvergabe von Ausweisdokumenten: Experten von BMVIT und BMI erarbeiten
Vorschlag für weitere Vorgangsweise
Luxemburg/Wien (bmvit) - "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe
der Ausweisdokumente ist für Österreich unerfreulich, aber zur Kenntnis zu nehmen. Die bisherige Praxis
der Direktvergabe auf Grundlage des Staatsdruckerei-Gesetzes trug den speziellen hohen Sicherheitsanforderungen
im Bereich der Sicherheitsdokumente in Österreich Rechnung. Jetzt bedarf es rascher Maßnahmen zur weiteren
Gewährleistung der Sicherheit in diesem Bereich", so Bundesminister Ing. Norbert Hofer in einer ersten
Reaktion auf das am 20. März veröffentlichte Urteil.
Der in der Verantwortung des BMVIT stehende Führerschein ist gerade in Österreich ein vielgenutztes und
beliebtes Ausweisdokument. Die sichere Produktion des Führerscheins und der sorgfältige Umgang mit den
persönlichen Daten bleiben daher auch weiter von zentraler Bedeutung. Die sichere Überprüfung und
zweifelsfreie Feststellung von Personen-Identitäten ist heute im Angesicht terroristischer Bedrohungen noch
viel wichtiger geworden.
Die bisherige Lösung war nach österreichischer Rechtsauffassung EU-rechtskonform. "Man muss die
Rechtsprechung des EU-GH zur Kenntnis nehmen und mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten, die dem Urteil Rechnung
trägt und gleichzeitig die höchstmögliche Sicherheit gewährleistet", führt Minister
Hofer aus.
Aus Sicht des BMVIT gilt es auch weiterhin jedenfalls folgende drei Sicherheitsprioritäten zu beachten:
1. Sicherheit und Qualität der Ausweisdokumente
2. Sicherheit und Kontrolle der Herstellungsprozesse
3. Sicherheit und Souveränität der persönlichen Daten der Österreicherinnen und Österreicher
Bundesminister Norbert Hofer: "Oberstes Ziel bleibt die höchstmögliche Sicherheit für österreichische
Ausweisdokumente wie den Führerschein! Die Experten des BMVIT erarbeiten nun im Einvernehmen mit den Sicherheitsexperten
aus dem BMI einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise."
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