Städte und Gemeinden können sich ab sofort für EU-finanzierte Internet-Hotspots
registrieren
Brüssel/Berlin (ec) - Jean-Claude Junckers Vorschlag für mehr freies WLAN an öffentlichen
Orten nimmt konkrete Form an: seit 20. März können sich Städte und Gemeinden in ganz Europa für
EU-finanzierte kostenlose drahtlose Internet-Hotspots in öffentlichen Räumen über das WiFi4EU-Webportal
registrieren. Mitte Mai wird dann die erste Aufforderung veröffentlicht und die registrierten Gemeinden können
sich um die ersten 1000 WiFi4EU-Gutscheine im Wert von jeweils 15.000 Euro bewerben. Die Gutscheine werden in der
Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben.
Das Programm WiFi4EU bietet Städten und Gemeinden Gutscheine im Wert von 15.000 Euro für die Einrichtung
von Wi-Fi-Hotspots in öffentlichen Räumen, u. a. in Bibliotheken, Museen, öffentlichen Parks und
auf Plätzen. Wie Präsident Jean-Claude Juncker erklärte, soll mit der WiFi4EU-Initiative erreicht
werden, dass „bis 2020 jedes Dorf und jede Stadt in Europa über einen kostenlosen WLAN-Internetzugang in der
Nähe der Hauptzentren des öffentlichen Lebens verfügt“.
Mit den WiFi4EU-Gutscheinen können Gemeinden Wi-Fi-Geräte (drahtlose Zugangspunkte) beschaffen und in
den von ihnen ausgewählten Zentren des örtlichen öffentlichen Lebens einrichten. Die Kosten für
Betrieb und Wartung des Netzes werden von den Gemeinden getragen.
Hierzu erklärte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip: „Die
heutige Eröffnung des WiFi4EU-Webportals ist ein wichtiger konkreter Schritt, um den Gemeinden zu helfen,
kostenloses Wi-Fi bereitzustellen. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Dennoch möchte ich das Europäische
Parlament und den Rat auch nachdrücklich darin bestärken, die Arbeiten am vorgeschlagenen Kodex für
die elektronische Kommunikation zu Ende zu bringen, um im gesamten Gebiet der EU eine schnelle Internetanbindung
zu gewährleisten. Dazu gehören auch die europaweite Frequenzkoordinierung und die konsequente Förderung
von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität, die Europa braucht.“
Die Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, ergänzte: „Die WiFi4EU-Initiative
wird Tausenden von Europäern in der gesamten EU einen kostenlosen Internetzugang in öffentlichen Räumen
ermöglichen. Mithilfe des Programms WiFi4EU werden Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, den
Bürgerinnen und Bürgern das Internet näher zu bringen, sodass sie in vollem Umfang von den unendlichen
Chancen der Digitalisierung profitieren können. Dies ist ein konkreter Fortschritt auf dem Weg zur Verwirklichung
des digitalen Binnenmarkts.“
Bis 2020 stehen aus dem EU-Haushalt 120 Millionen EUR zur Finanzierung von Geräten für kostenlose öffentliche
Wi-Fi-Dienste in bis zu 8000 Gemeinden in allen Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island zur Verfügung.
Wie kann ein WiFi4EU-Gutschein beantragt werden?
- Registrierungsphase: Ab dem 20. März 2018 können
sich Städte und Gemeinden beim http://www.WiFi4EU.eu-Portal
anmelden;
- Bewerbungsphase: Mitte Mai 2018 wird die erste Aufforderung
veröffentlicht, und die registrierten Gemeinden können sich um die ersten 1000 WiFi4EU-Gutscheine (Wert
jeweils 15.000 Euro) bewerben. Die Gutscheine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben.
- Zuteilungsphase: Die Kommission wird die 1000 Gemeinden
bekannt geben, die Mittel im Rahmen der ersten Aufforderung zur Bewerbung erhalten, wobei die geografische Ausgewogenheit
gewahrt wird. Jedes teilnehmende Land erhält mindestens 15 Gutscheine.
- In den kommenden zwei Jahren werden vier weitere EU-Aufforderungen
zur Bewerbung veröffentlicht werden.
WiFi4EU-finanzierte Netze werden kostenlos und werbefrei sein und keine personenbezogenen Daten abgreifen. Die
Mittel werden nur bereitgestellt, wenn in demselben öffentlichen Raum noch keine unentgeltlichen privaten
oder öffentlichen Angebote ähnlicher Qualität bestehen.
Hintergrund
Die WiFi4EU-Initiative war von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 angekündigt
worden und ist Teil der ehrgeizigen Überarbeitung der EU-Telekommunikationsvorschriften, zu der auch neue
Maßnahmen gehören, um den wachsenden Internetanbindungsbedarf der EU-Bürger zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit
Europas zu steigern.
Die EU kann heute bereits eine Reihe wichtiger Erfolge vorweisen: die Abschaffung der Roaminggebühren ab dem
15. Juni 2017 für alle Reisenden in der EU, die Portabilität von Inhalten, die es den Europäern
ab Anfang 2018 ermöglichen wird, mit den zu Hause abonnierten Filmen, Musikdiensten, Videospielen oder E-Büchern
auf Reisen zu gehen, und die Bereitstellung des 700-MHz-Funkfrequenzbandes für die Entwicklung von 5G-Netzen
und neuen Onlinediensten.
Die Verhandlungen über 14 Legislativvorschläge, die in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt
– einer der wichtigsten Prioritäten der Juncker-Kommission – enthalten waren, sind noch nicht abgeschlossen.
Die Kommission hat das Europäische Parlament und den Rat aufgerufen, die Annahme aller bereits vorgelegten
Vorschläge zügig voranzubringen.
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