Keine Unrichtigkeit der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses aufgezeigt
Innsbruck (lk) - Die Landeswahlbehörde hat heute den von der Wählergruppe FPÖ am 19. März
2018 eingebrachten Überprüfungsantrag mit Bescheid abgewiesen. Die Wählergruppe hatte die Überprüfung
der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses der Landtagswahl 2018 begehrt. „Die Landeswahlbehörde
stellt dazu fest, dass das Vorbringen der FPÖ die Richtigkeit der zahlenmäßigen Ermittlung des
Wahlergebnisses nicht in Frage stellt. Insbesondere die im Überprüfungsantrag aufgeworfenen Fragen der
Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln sind nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des VfGH
nicht Gegenstand einer Überprüfung der zahlenmäßigen Ermittlung des Wahlergebnisses“, erläutert
der stellvertretende Landeswahlleiter Christian Ranacher.
Ergänzend wies die Landeswahlbehörde darauf hin, dass die Übereinstimmung der Teilergebnisse einschließlich
ihrer Aufsummierung mit den Sofortmeldungen am Wahltag bereits vor der Beschlussfassung des amtlichen Endergebnisses
durch den Landeswahlleiter geprüft wurde. Die Landeswahlbehörde hat das Ergebnis dieser Prüfung
in ihrer Sitzung vom 5. März 2018 zur Kenntnis genommen. Dabei wurden außer einer geringfügigen
Berichtigung des Stimmenergebnisses in der Stadt Innsbruck um eine Stimme keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
„Übertragungsfehler oder eine falsche Aufsummierung von Teilergebnissen können ausgeschlossen werden.
Die Landeswahlbehörde geht daher davon aus, dass das kundgemachte Ergebnis der Tiroler Landtagswahl 2018 zahlenmäßig
richtig ermittelt wurde und diesbezüglich keine Unrichtigkeiten vorliegen“, so Ranacher abschließend.
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