Zusätzliche Auflagen sichern einen möglichst hohen Schutz der Anrainerinnen und Anrainer
und eine hohe Reduktion der CO2-Emissionen
Wien (bvwg) - Das Bundesverwaltungsgericht teilte am 28. März mit, dass die Bewilligung zur Errichtung
und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat bestätigt wurde. Die
Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung der niederösterreichischen Landesregierung zu diesem Projekt
wurden im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht einer ergänzenden und umfassenden
Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Aufhebung seiner ersten Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof
im Juni 2017 neuerlich über die Beschwerden der Flughafen-Anrainer zu entscheiden. Dabei hatte der Verfassungsgerichtshof
den Rahmen für die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen vorgegeben. Daher war das Projekt
vom Bundesverwaltungsgericht in allen Teilbereichen nochmals im Detail zu prüfen. Dabei wurden insbesondere
der Bedarf nach einer weiteren Start- und Landebahn, die Berechnung der zusätzlichen Fluglärmemissionen
sowie der CO2-Emissionen geprüft.
Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche
Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind.
So wird zu gewährleisten sein, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme
der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird.
Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen
um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe
oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.
Zur Reduktion des Fluglärms wurden deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben.
Verschiedene Vorgaben zur Messung und Berechnung des Fluglärms wurden strenger angesetzt und präzisiert.
Auch beim Bau sind verschiedene zusätzliche Maßnahmen zu setzen, um die Bildung von Baustellenstaub
möglichst zu verringern.
Eine ordentliche Revision wurde zugelassen.
|