Gemeindevertretungswahlen österreichweit im April
Wien (epdÖ) - Im April ist es wieder soweit: Österreichweit werden in der evangelisch-lutherischen Kirche
die ehrenamtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt. Damit startet die erste Stufe der
demokratischen Wahlen, die in der evangelischen Kirche alle sechs Jahre stattfinden. In der Folge werden dann auch
auf diözesaner und gesamtösterreichischer Ebene die Mitglieder der Entscheidungsgremien neu gewählt.
Demokratie, Mitbestimmung und Verantwortung – darum geht es bei den Gemeinde- vertretungswahlen in der Evangelischen
Kirche. Soll das Kirchendach ausgebessert oder die Orgel saniert werden? Soll ein Teil des Pfarrhauses vermietet
werden? Überhaupt: Wofür soll das Geld der Pfarrgemeinde ausgegeben werden? Diese und mehr Fragen beschäftigen
die Gemeindevertretung, die gewissermaßen das „Parlament“ der Pfarrgemeinde bildet.
Die Termine, an denen die „Wahllokale“ an den Aprilsonntagen - beginnend am Ostersonntag - geöffnet haben,
bestimmt jede Pfarrgemeinde selbst. Die Vorbereitungen freilich haben bereits vor Monaten begonnen. Wahlberechtigt
sind alle Kirchenmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beziehungsweise Konfirmierte ab 14 Jahren. Gewählt
werden kann persönlich vor Ort oder per Briefwahl.
Die Wahl der GemeindevertreterInnen bilde das „Fundament für die Wahlentscheidungen in allen kirchlichen Funktionen,
bis hin zum Bischof“, sagt Bischof Michael Bünker. In einem Brief appelliert er an die Mitglieder der Evangelischen
Kirche A.B. in Österreich, das Wahlrecht wahrzunehmen: „Mitbestimmung und demokratische Entscheidungen prägen
die Evangelische Kirche. Sie bestimmen mit, welchen Weg unsere Kirche in Zukunft gehen wird.“
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