Regierungsvorlage setzt EU-Richtlinie über weiteren Ausbau um
Brüssel/Wien (pk) -Die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen beruhende justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaten in Strafsachen wird weiter ausgebaut.
Entsprechende Gesetzesänderungen (66 d.B.) setzen in diesem Sinn nun eine Richtlinie der EU um, die die Anwendbarkeit
der Europäischen Ermittlungsanordnung im gerichtlichen Strafverfahren, aber auch im verwaltungsbehördlichen
Finanzstrafverfahren sicherstellen soll. Im Einzelnen geht es dabei um die Schaffung eines Rechtsrahmens für
die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. die
Erlassung einer Europäischen Ermittlungsanordnung, die in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll,
durch eine österreichische Behörde. Die Regierungsvorlage zielt darüber hinaus auch auf die Vereinfachung
des EU-weiten Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden für
die Durchführung strafrechtlicher oder polizeilicher Ermittlungen ab.
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