Antragslose Arbeitnehmerveranlagung brachte
 bis dato 183,5 Mio. Euro Steuergutschriften

 

erstellt am
27. 03. 18
13:00 MEZ

Finanzminister Löger: „Bilanz der ersten Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erfolgreich. Den Weg der automatischen und bürgerfreundlichen Entlastung werden wir weiter gehen.“
Wien (bmf) - Im Juli 2017 startete erstmals das neue Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV). Von insgesamt 6,8 Millionen Arbeitnehmer- veranlagungs-Fällen fielen rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger in die Gruppe der Betroffenen. Sie erhielten Informationsschreiben über die Höhe der automatischen Gutschrift. Bis dato konnten in 770.000 Fällen Gutschriften direkt und automatisch auf die Konten der Bürgerinnen und Bürger überwiesen werden.

Profitiert von diesem erstmaligen Service haben die Bürgerinnen und Bürger durch Steuergutschriften in Höhe von insgesamt 183,5 Millionen Euro. Hartwig Löger: „Die Gutschriften wurden direkt an jene ausbezahlt, die von sich aus keine Steuererklärung abgegeben hätten. Durchschnittlich handelt es sich um eine Gutschrift in Höhe von 238 Euro.“

Finanzminister Hartwig Löger: „Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel für die Modernisierung, Effizienzsteigerung und Serviceorientierung in der Steuerverwaltung. Dazu möchte ich allen, die in der Finanzverwaltung zum Gelingen beigetragen haben, herzlich gratulieren.“

Neben der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hat die Finanzverwaltung auch mit der automatischen Datenübermittlung von Sonderausgaben für das Jahr 2017 einen weiteren wichtigen Schritt zu Bürokratieabbau und Serviceorientierung gesetzt: „Knapp sechs Millionen Einzeldatensätze wurden übermittelt, davon konnten 99,7 Prozent automatisch den jeweiligen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugeordnet werden“, freut sich der oberste Chef der Finanzverwaltung. „Insgesamt haben Kirchen, Spendenorganisationen und Versicherungen Sonderausgaben in der Höhe von knapp 843 Millionen Euro an die Finanzämter übermittelt“, berichtet Löger.

Bisher mussten Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden sowie freiwillige Versicherungen oder der Nachkauf von Versicherungszeiten selbständig in der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2017 wurde die Selbsterklärung durch einen gesetzlich verankerten Automatismus, eben die automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben, abgelöst. Erfolgreich, wie die Zahlen beweisen.

Finanzminister Löger betont: „Von diesen beiden neuen Services haben fast alle Österreicherinnen und Österreicher auf die eine oder andere Weise profitiert. Wir freuen uns sehr über den Erfolg der Projekte und führen das auch auf unsere umfangreichen Informationskampagnen zurück. Wir werden diesen beispielhaften Weg der Serviceorientierung auch in Zukunft weiter beschreiten.“

Allgemeine Informationen zu den Themen stehen unter http://www.bmf.gv.at zur Verfügung.

 

 

 

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