Löger schickte das Gesetzespaket „Jahressteuergesetzgebung 2018“ in 6-wöchige Begutachtung
Wien (bmf) - Die Jahressteuergesetzgebung wurde initiiert, um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts
zu reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. 2018 beinhaltet dieses Paket eine
Vereinfachung des Steuerrechts, die Abschaffung diverser Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.
Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit
Das österreichische Steuerrecht ist mit über 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst
komplex geworden. Die Anwendbarkeit stellt die Finanzverwaltung, Steuerberater und Steuerpflichtige vor immer größer
werdende Herausforderungen. Die Notwendigkeit für Reformen hat die Bundesregierung stets betont. Schrittweise
wird Finanzminister Löger das heimische Steuerrecht jetzt vereinfachen: „Jahr für Jahr werden wir an
Schrauben drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit erhöhen. Gleichzeitig
wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern. Das Hauptstück folgt mit der Steuerstrukturreform
2020, wo wir neben der Entlastung grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen werden.“
Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben, müssen die Umsatzsteuer für ihre
Umsätze im EU-Ausland bis 10.000 Euro, anders als bisher, künftig nur mehr in Österreich entrichten.
Das erspart aufwändige Bürokratie im Ausland und bringt mehr Zeit fürs Wesentliche.
Mehr Klarheit bringt das Paket für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte
zur Verfügung stellen. Eine Abzugssteuer in der Höhe von 10 Prozent löst die komplexe Vorgängerregelung
ab und erspart den Betroffenen aufwändige Berechnungen und Steuerberaterkosten.
Der Zugang zur Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der kostenlosen Vignette für Menschen
mit Behinderung wird massiv erleichtert. Die bis dato getrennten Anträge werden künftig zusammengeführt
und dazu automationsunterstützt aufgesetzt.
Eine umfassende Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen:
Eine verbindliche Rechtsauskunft (sog. „Advanced Ruling“) gibt das Finanzamt künftig auch in den Bereichen
„internationales Steuerrecht“ und „Umsatzsteuer“. Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunft im Rahmen von
„Treu und Glauben“ verlangen, die geringere Rechtssicherheit bietet.
Alternativ zur klassischen Außenprüfung von Unternehmen durch Abgabenbehörden soll zudem eine begleitende
Kontrolle (sog. „Horizontal Monitoring“) eingeführt werden. Der laufende Dialog mit der Finanzverwaltung führt
zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, weil die zeitnahe Kontrolle auch die rechtzeitige und rechtsrichtige
Erhebung der Abgaben und Steuern sichert.
Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich
Bereits 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für im Ausland niedrig besteuerte
Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten (sog. Abzugsverbot),
„was uns zum Vorreiter in Europa machte“, so Löger. „Deutschland beispielsweise führte diese Regelung
nach österreichischem Vorbild erst 2017 ein. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und etablieren neue
Standards im Kampf gegen Steuervermeidung. Weitere werden folgen, etwa eine adäquate Besteuerung der digitalen
Wirtschaft“, sagt Löger.
Das genannte Abzugsverbot wird mit der Jahressteuergesetzgebung 2018 nachgeschärft, sodass wirklich alle international
gängigen Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind. Schlupflöcher, die sich seit der Einführung in
2014 aufgetan haben, werden mit der „Nachschärfung beim Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren“
geschlossen.
Hinzu kommt die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken.
Dabei geht es insbesondere um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und niedrig besteuerte Gewinne. Diese
wurden bisher erst bei der Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft der österreichischen
Körperschaftsteuer unterzogen. Nunmehr sollen solche im Ausland niedrig besteuerten Gewinne unabhängig
von einer Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft in Österreich steuerlich berücksichtigt
werden. Dies führt zu einem höheren Steueraufkommen in Österreich.
Abschaffung von Gebühren
Da die Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft wurde, soll – um diesen Bereich komplett
zu entlasten – auch die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen
entfallen. „Insbesondere junge Menschen in Ausbildung profitieren von dieser Maßnahme, weil sie beim Umzug
in eine Wohnung oft Bürgschaften der Eltern bei der Vermieterin oder beim Vermieter hinterlegen müssen.
Gleichzeitig streichen wir Bagatellsteuern, deren Aufgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der
Einhebung durch die Beamten steht“, sagt Hubert Fuchs, Finanz-Staatssekretär.
Ergänzend zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen von Grund und Boden“ von Grundeigentümern
für Infrastrukturprojekt werden auch die zugrundeliegenden Bestands- und Dienstbarkeitsverträge von den
Rechtsgeschäftsgebühren befreit.
Die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament soll gemeinsam mit dem Familienbonus Plus im Juli dieses
Jahres erfolgen.
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