Finanzminister vereinfacht Steuerrecht, verstärkt Kampf
 gegen Steuervermeidung und schafft Gebühren ab

 

erstellt am
09. 04. 18
13:00 MEZ

Löger schickte das Gesetzespaket „Jahressteuergesetzgebung 2018“ in 6-wöchige Begutachtung
Wien (bmf) - Die Jahressteuergesetzgebung wurde initiiert, um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. 2018 beinhaltet dieses Paket eine Vereinfachung des Steuerrechts, die Abschaffung diverser Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.

Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit
Das österreichische Steuerrecht ist mit über 160 Novellierungen in den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden. Die Anwendbarkeit stellt die Finanzverwaltung, Steuerberater und Steuerpflichtige vor immer größer werdende Herausforderungen. Die Notwendigkeit für Reformen hat die Bundesregierung stets betont. Schrittweise wird Finanzminister Löger das heimische Steuerrecht jetzt vereinfachen: „Jahr für Jahr werden wir an Schrauben drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit erhöhen. Gleichzeitig wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern. Das Hauptstück folgt mit der Steuerstrukturreform 2020, wo wir neben der Entlastung grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen werden.“

Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben, müssen die Umsatzsteuer für ihre Umsätze im EU-Ausland bis 10.000 Euro, anders als bisher, künftig nur mehr in Österreich entrichten. Das erspart aufwändige Bürokratie im Ausland und bringt mehr Zeit fürs Wesentliche.

Mehr Klarheit bringt das Paket für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen. Eine Abzugssteuer in der Höhe von 10 Prozent löst die komplexe Vorgängerregelung ab und erspart den Betroffenen aufwändige Berechnungen und Steuerberaterkosten.

Der Zugang zur Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der kostenlosen Vignette für Menschen mit Behinderung wird massiv erleichtert. Die bis dato getrennten Anträge werden künftig zusammengeführt und dazu automationsunterstützt aufgesetzt.

Eine umfassende Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen:

Eine verbindliche Rechtsauskunft (sog. „Advanced Ruling“) gibt das Finanzamt künftig auch in den Bereichen „internationales Steuerrecht“ und „Umsatzsteuer“. Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunft im Rahmen von „Treu und Glauben“ verlangen, die geringere Rechtssicherheit bietet.

Alternativ zur klassischen Außenprüfung von Unternehmen durch Abgabenbehörden soll zudem eine begleitende Kontrolle (sog. „Horizontal Monitoring“) eingeführt werden. Der laufende Dialog mit der Finanzverwaltung führt zu einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, weil die zeitnahe Kontrolle auch die rechtzeitige und rechtsrichtige Erhebung der Abgaben und Steuern sichert.

Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich
Bereits 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für im Ausland niedrig besteuerte Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten (sog. Abzugsverbot), „was uns zum Vorreiter in Europa machte“, so Löger. „Deutschland beispielsweise führte diese Regelung nach österreichischem Vorbild erst 2017 ein. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und etablieren neue Standards im Kampf gegen Steuervermeidung. Weitere werden folgen, etwa eine adäquate Besteuerung der digitalen Wirtschaft“, sagt Löger.

Das genannte Abzugsverbot wird mit der Jahressteuergesetzgebung 2018 nachgeschärft, sodass wirklich alle international gängigen Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind. Schlupflöcher, die sich seit der Einführung in 2014 aufgetan haben, werden mit der „Nachschärfung beim Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren“ geschlossen.

Hinzu kommt die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken. Dabei geht es insbesondere um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und niedrig besteuerte Gewinne. Diese wurden bisher erst bei der Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft der österreichischen Körperschaftsteuer unterzogen. Nunmehr sollen solche im Ausland niedrig besteuerten Gewinne unabhängig von einer Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft in Österreich steuerlich berücksichtigt werden. Dies führt zu einem höheren Steueraufkommen in Österreich.

Abschaffung von Gebühren
Da die Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft wurde, soll – um diesen Bereich komplett zu entlasten – auch die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen entfallen. „Insbesondere junge Menschen in Ausbildung profitieren von dieser Maßnahme, weil sie beim Umzug in eine Wohnung oft Bürgschaften der Eltern bei der Vermieterin oder beim Vermieter hinterlegen müssen. Gleichzeitig streichen wir Bagatellsteuern, deren Aufgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung durch die Beamten steht“, sagt Hubert Fuchs, Finanz-Staatssekretär.

Ergänzend zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen von Grund und Boden“ von Grundeigentümern für Infrastrukturprojekt werden auch die zugrundeliegenden Bestands- und Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.

Die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament soll gemeinsam mit dem Familienbonus Plus im Juli dieses Jahres erfolgen.

 

 

 

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