Justizausschuss stimmt für Ausbau der EU-Zusammenarbeit in Strafsachen
Brüssel/Wien (pk) - Die Regierungsvorlage zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über den weiteren
Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen fand am 5. April im Justizausschuss mehrheitlich Zustimmung.
Mehrheitlich zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten auch das EU-Jahresprogramm des Justizressorts für 2018.
Ausbau der justiziellen EU-Zusammenarbeit in Strafsachen
Die justizielle Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Strafsachen wird weiter ausgebaut. Mit den Gesetzesänderungen
zur Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die Anwendbarkeit der Europäischen Ermittlungsanordnung im gerichtlichen
Strafverfahren sowie im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren sichergestellt werden.
Konkret geht es um einen Rechtsrahmen für die Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung eines
anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. für die Erlassung einer Europäischen Ermittlungsanordnung, die
in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, durch eine österreichische Behörde. Die Regierungsvorlage
zielt darüber hinaus auch auf die Vereinfachung des EU-weiten Austauschs von Informationen und Erkenntnissen
zwischen den Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung strafrechtlicher oder polizeilicher Ermittlungen
ab.
EU-Vorhaben 2018: Schwerpunkte Digitaler Binnenmarkt und Sicherheitsunion
Auf EU-Ebene haben aus österreichischer Sicht die Umsetzung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts und die
Vollendung der Sicherheitsunion nach wie vor hohe Priorität. Zum EU-Ratsvorsitz Österreichs im zweiten
Halbjahr 2018 werde darüber hinaus die vorrangige Aufgabe sein, Materien mit bereits fortgeschrittenen Verhandlungen
auf europäischer Ebene erfolgreich voran zu bringen, unterstrich Bundesminister Josef Moser die Schwerpunkte
der EU-Jahresvorschau für 2018 seines Ressorts. Neben zahlreichen Veranstaltungen auf MinisterInnen- und ExpertInnen-Ebene
sollen während des Ratsvorsitzes in 30 Ratsarbeitsgruppen Legislativvorschläge abgearbeitet werden, kündigte
Moser an.
Die EU-Jahresvorschau des Ministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz führt einmal
mehr die ungebrochene Aktualität der Sicherheitsunion für Österreich aus. Neben dem grenzüberschreitenden
Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel soll auch die Zusammenarbeit mit Social-Media-Unternehmen
hinsichtlich Erkennung und Löschung terroristischer und anderer illegaler Online-Inhalte verbessert werden.
Bei der Fertigstellung von EU-Leitlinien für nationale Datenspeicherungsregelungen – Stichwort Vorratsdatenspeicherung
– plädiert Österreich für eine genaue Abstimmung, um sich eine eigene Datenspeicherungsregelung
offenzuhalten.
Ein weiterer, für das Justizministerium wichtiger Punkt ist der Wunsch der Europäischen Kommission nach
Vollendung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts, insbesondere in den Bereichen des Vertragsrechts für digitale
Inhalte und des Urheberrechts. Nach den Worten des Berichts gilt es nun vor allem, den grenzüberschreitenden
elektronischen Handel voranzutreiben und mittels Datenschutzpaket das Vertrauen in sichere digitale Dienstleistungen
zu fördern. Hohen Stellenwert räumt Österreich darüber hinaus der Überarbeitung des Gesellschaftsrechts
der Union ein, um Unternehmen durch klare, moderne und effiziente Regeln zu unterstützen.
Österreich als internationaler Vorreiter bei E-Justiz
International einen exzellenten Ruf hat Österreich im Bereich E-Justiz erworben, wie das Ministerium hervorhebt.
Wichtigste Projekte der Union auf diesem Gebiet sind das Europäische E-Justiz-Portal sowie die EU-weite Vernetzung
der Insolvenzregister, der Handelsregister, Firmenbücher und der Grundbücher. Geplant ist auch die Weiterentwicklung
des 2016 ausgelaufenen Pilotprojekts e-CODEX mit dem Ziel, den elektronischen Zugang zu Gerichten zu erleichtern.
Österreich beteiligt sich mit juristischen und technischen ExpertInnen führend an e-CODEX. Im Rahmen
der österreichischen Ratspräsidentschaft sollen auch eine E-Justiz-Strategie und ein entsprechender Aktionsplan
2019-2023 verabschiedet werden.
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