Trotzdem noch viel Potenzial bei möglichen Befreiungen - anspruchsberechtigte Haushalte
können sich 70 Euro im Jahr sparen
Wien (e-control) - Einkommensschwache Haushalte in Österreich haben die Möglichkeit, sich von
den Ökostromförderkosten teilweise befreien zu lassen. Mit Ende des Jahres 2017 haben dies 132.597 Haushalte
getan. „Das ist eine Steigerung um 2,8 Prozent im Vergleich zu Ende 2016. Damals waren 129.009 Haushalte teilweise
von den Ökostromförderkosten befreit. Energie soll so für Haushalte, die ohnehin mit dem Budget
zu kämpfen haben, leistbarer sein. Trotzdem ist hier noch viel Luft nach oben, nutzen doch nicht einmal die
Hälfte aller Haushalte, die sich befreien lassen könnten, diese Möglichkeit.“, erläutert der
Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer.
Einfach mit der ORF-Gebührenbefreiung zu beantragen
Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den ORF-GIS-Gebühren haben, können mit dem Antrag auf
Gebührenbefreiung gleichzeitig eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten beantragen. „Die Antragsstellung
ist also denkbar einfach. Diese Haushalte zahlen dann verbrauchsabhängig lediglich bis zu 20 Euro pro Jahr
an Förderbeiträgen, während ein österreichischer Durchschnittshaushalt im Jahr 2018 rund 90
Euro brutto für Ökostromkosten bezahlt. „Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden
spart sich ein Haushalt mit Ökostromkostendeckelung so sehr einfach 70 Euro im Jahr“, betont der Vorstand
der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Einkommensschwache Haushalte könnten ihre Stromrechnung also sehr
einfach senken, wenn sie die teilweise Ökostromkostenbefreiung beantragen würden. Voraussetzung dabei
ist allerdings, dass jene Person im Haushalt, die von der GIS-Gebühr befreit ist, auch bei Strom der Vertragspartner
ist.
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