Land OÖ hat mit allen Statutarstädten Verwaltungskooperation abgeschlossen – Verfassungsrechtliche
Hürden auf Bundesebene verhindern noch engere Zusammenarbeit
Linz (lk) - In seiner Regierungserklärung vor rund einem Jahr hat Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
angekündigt, die Bezirksverwaltungsbehörden der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr und der
ihnen benachbarten Bezirke Linz-Land, Wels-Land und Steyr-Land in einem Miteinander noch kundenfreundlicher und
kostengünstiger gestalten zu wollen.
Im Jänner des heurigen Jahres konnte das Land Oberösterreich mit den Statutarstädten Wels und Steyr
eine Verwaltungskooperation abschließen. Nun sind auch die Kooperationsgespräche zwischen der Statutarstadt
Linz und der Bezirksbehörde Linz-Land erfolgreich abgeschlossen und der „Kooperations-Hattrick“ ist voll.
„Die zentrale Frage lautet für mich, wie die Menschen am schnellsten und einfachsten die gewünschten
Dienstleistungen bekommen – welche Gebietskörperschaft diese dann erbringt, ist zweitrangig. Linz und Linz-Land
ist heute eine Region, Steyr und Wels mit ihrem angrenzenden Bezirk ebenso. Wo Menschen sich als eine Region fühlen,
sollten wir für die Verwaltung dasselbe tun: Gemeinsam planen und handeln“, erklärt Landeshauptmann Mag.
Thomas Stelzer.
„Die Bezirksverwaltungsbehörden leisten großartige Arbeit, die nicht ersetzt oder gestrichen werden
kann und soll, aber durch Effizienzsteigerung kann der Service für die Bürgerinnen und Bürger noch
weiter verbessert werden. Nach der erfolgten Intensivierung der Kooperationen zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden
in Steyr und Wels war es ein logischer Schritt, auch für Linz eine engerer Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
und somit bessere, einfachere und schnellere Verfahrensabläufe für die Oberösterreicherinnen und
Oberösterreicher zu schaffen“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.
„Eine Verschlankung der Vorschriften, eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und einfachere sowie raschere Verfahrensabwicklungen
sollen auch eine verbesserte serviceorientierte Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger
sowie für die Linzer Wirtschaft ermöglichen“, ist Bürgermeister MMag. Klaus Luger überzeugt.
Zukünftige Kompetenzaufteilung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land und der Statutarstadt Linz
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Linz auf die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
übertragen:
- OÖ Jagdgesetz
- Fahrschulwesen (Bewilligungen von Fahrschulen, Standort-Verlegungen,
Ausstellung von Fahrlehrerbescheiden, etc.)
- Untersuchungen laut Sexualdienstleistungsgesetz
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land auf die Statutarstadt Linz übertragen:
- OÖ Fischereigesetz (Führung des Fischereibuches,
Fischereirechte und Bestellung Fischereischutzorgane)
- Röntgenuntersuchungen und Aufgaben nach dem Tuberkulosefürsorgegesetz
(Durchführung von Lungenröntgen, Unterstützung und Begleitung von TBC-Erkrankten; Meldung der Erkrankten,
etc.)
- Drogensubstitution (Rezepte zur Verabreichung von Drogenersatzstoffen
in Apotheken; SuchtmittelG)
Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirksbehörde Linz-Land auf das Amt der Oö. Landesregierung
übertragen:
- Eisenbahnrecht: Eisenbahnrechtliche Verfahren für Anschlussbahnen,
Vollziehung EisenbahnG 1957
In folgenden Bereichen wird die Zusammenarbeit der Behörden künftig forciert:
- Impfungen >> Vertretung in Notfällen
- Veterinärwesen ( allgemeine amtstierärztliche
Tätigkeiten nach diversen Gesetzen) >> Kooperation bei Seuchenfällen
Verfassungsrechtliche Hürden auf Bundesebene verhindern noch engere Zusammenarbeit
„Was verfassungsrechtlich möglich ist, haben wir umgesetzt. Wir werden uns auf Bundesebene weiterhin dafür
einsetzen, damit eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten möglich
wird“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und der Linzer Bürgermeister Mag. Klaus Luger. Die gegenseitigen
Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern in organisatorischen Belangen hätten nämlich, wie in
Wels und Steyr auch, weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit blockiert: Das Bundesverfassungsgesetz (Artikel
15) erlaubt aktuell nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden
mittels Landesgesetz. Eine Zusammenlegung von Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ist laut Bundesverfassung
nicht möglich.
Bei einem Arbeitsgespräch mit Reformminister Dr. Josef Moser hat der Landeshauptmann auf diese Hürden
aufmerksam gemacht und auf eine Änderung gedrängt.
|