LHStv.in Schaunig, LR Zafoschnig: Land Kärnten startet Info-Offensive zum „Digitalen Jahr
2018“, Wirtschaftskammer berät, KWF fördert Investitionen
Klagenfurt (lpd) - „Mit dem Digitalen Jahr 2018 wollen wir Bewusstsein schaffen für die Chancen, aber
auch die Risiken, die der Prozess der Digitalisierung birgt. Es gibt keinen Sektor, der daran vorbeikommt und keine
Betriebsgröße die nicht betroffen sein wird – vom Kleinstunternehmen bis zum internationalen Großkonzern,
von der Hochtechnologie bis hin zu Dienstleistung und Gewerbe“, sagte Technologiereferentin LHStv.in Gaby Schaunig
am 16. April bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Wirtschaftslandesrat Ulrich Zafoschnig in Klagenfurt.
„Es ist notwendig, sich bereits jetzt auf die kommenden Veränderungen einzustellen, dabei möchten wir
die Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützen. Wir sind uns aber auch im Klaren, dass es nicht nur Gewinner
geben wird. Daher müssen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass einerseits möglichst viele Kärntnerinnen
und Kärntner von der Digitalisierung profitieren. Andererseits aber müssen wir auch Vorsorge für
all jene treffen, die Unterstützung brauchen, weil sie mit dieser rasanten Entwicklung vielleicht nicht entsprechend
mithalten können. Mit der KWF-Investitionsoffensive möchten wir Kärntner Unternehmen – insbesondere
Kleinstunternehmen – auf dem Weg der Digitalisierung unterstützen“, so Schaunig weiter.
Am Unternehmenssektor haben die Wirtschaftskammer Kärnten und der KWF ein gemeinsames Paket geschnürt,
um heimische Unternehmen (KMU), die sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen, einerseits bestmöglich
zu beraten und andererseits bei Investitionen finanziell unterschützen zu können. „Das KMU DIGITAL Erfolgsprogramm
– eine Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer
Kärnten – bietet KMU umfassende Unterstützung, sich bietende Chancen wahrzunehmen“, so Wirtschaftslandesrat
Ulrich Zafoschnig. Es umfasst neben geförderten Kursen und Weiterbildungen auch Veranstaltungen sowie Angebote
zur Bewusstseinsbildung, zur Informationsvermittlung und zum Wissenstransfer sowie das mit je Unternehmen bis zu
einmalig 4.000 Euro dotierte „KMU DIGITAL Förderprogramm für Beratung und Qualifizierung“. Alle Details
auf
Dabei geht es um die Themenfeldern E-Commerce & Social Media, Geschäftsmodelle und Prozesse sowie IT-Sicherheit
und Daten-chutz. Kärntner KMU werden in aufeinander abgestimmten Schritten an die Digitalisierung herangeführt,
beginnend mit dem kostenlosen KMU DIGITAL Online-Status-Check, der kostenlose KMU DIGITAL Potentialanalyse durch
zertifizierte Digitalisierungsberater, einer zu 50 Prozent von der Wirtschaftskammer Kärnten geförderte
KMU DIGITAL Beratung (Entwicklung einer ganzheitlichen Umsetzungs-strategie und Planung von konkreten Maßnahmen)
und der ebenfalls bis zu 50 Prozent von der Wirtschaftskammer Kärnten geförderten KMU DIGITAL Qualifizierung
für Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit dem KMU DIGITAL Beratungsbericht wendet sich das Unternehmen an den KWF. Der KWF fördert die im KMU-DIGITAL-Beratungsbericht
empfohlenen Investitionsmaßnahmen von Kleinst- und Kleinunternehmen (bis maximal 49 Mitarbeiter) im Zuge
einer zeitlich befristeten Ausschreibung mit Einreichfrist bis spätestens 30. Juni 2018. Eine Jury entscheidet
über die Reihung der eingereichten Projekte, wobei Kleinstunternehmen aus den Bereichen produzierendes Gewerbe,
Industrie und produktionsnahe Dienstleistungen sowie Tourismus und Freizeitwirtschaft (Hotellerie, Gastronomie)
vorrangig berücksichtigt werden. „Das mit der Wirtschaftskammer abgestimmte, gemeinsame Digitalisierungspaket
ist stimmig und auf Kleinst- und Kleinunternehmen zugeschnitten, die in diesem Bereich noch einen Aufholbedarf
haben“, so das KWF Vorstandsduo Sandra Venus und Erhard Juritsch.
Die förderbaren Kosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen und werden bis maximal 10.000 Euro anerkannt.
Rund 75 Prozent der förderbaren Kosten müssen im Softwarebereich liegen. Es gibt einen Einmalzuschuss
von maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten.
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