Thema Wolf darf in unserer Denkweise nicht an der Bundeslandgrenze halt machen, denn diese
kennt der Wolf auch nicht
Linz (lk) - „Wir freuen uns, dass sich der oberösterreichische Naturschutzreferent dem Ernst der Lage
beim Thema Wolf bewusst ist. Österreichs Agrarreferenten haben die Naturschutzreferenten bereits dazu aufgerufen
unser Ansinnen bezüglich der Möglichkeit der Regulierung des Wolfs im Rahmen einzelstaatlicher Managementpläne
mitzutragen. So wie wir dem Thema Wolf auch auf nationaler und europäischer Ebene nur gemeinsam etwas entgegensetzen
können braucht es auch hier den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“, begrüßte
Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger die Pressekonferenz des Naturschutzes und des Landesjagdverbands vom 13. April.
In diesem Zusammenhang verweist Hiegelsberger auch auf die bereits umgesetzten und kommunizierten Maßnahmen,
die dynamisch fortgesetzt werden:
- Bereits im Jahr 2012 wurde im Rahmen der „Koordinierungsstelle
Braunbär, Wolf und Luchs“ ein bundesländerübergreifend Wolfsmanagementplan ausgearbeitet und veröffentlicht.
In diesem Managementplan werden neben den biologischen Grundlagen beispielsweise Maßnahmen der Schadensprävention,
die Abgeltung von Wolfsrissen an Nutztieren, Szenarien, die ein Eingreifen bzw. eine Entnahme von Wölfen gerechtfertigt
erscheinen lassen, das laufende Monitoring behandelt. Dieser Managementplan gilt grundsätzlich für alle
Bundesländer, da auch das Management von Wölfen in den einzelnen Bundesländern gleichartig ablaufen
muss. Dies wurde auch von den Vertretern der Naturschutzabteilungen der Bundesländer mitbeschlossen.
- Aufbauend auf diesem Wolfsmanagementplan wurde in Oberösterreich
am 15. Februar 2017 ein Runder Tisch Wolf eingerichtet. Neben dem Wolfsbeauftragten der Bundesländer wurden
Vertreter/innen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, des Oö. Almvereins, des Oö. Landesjagdverbands,
des WWF, des Naturschutzbundes Oberösterreich, der Oö. Umweltanwaltschaft sowie Vertreter/innen der Abteilungen
Naturschutz und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich eingebunden. Bei der Fortsetzung
Ende Mai wird Landesrat Hiegelsberger, wie bereits angekündigt, aktuelle Ergebnisse aus den Nachbarländern
und –regionen einfließen lassen.
- Bereits im Jänner 2018 verkündete der Agrar-Landesrat,
dass die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, nachdem der Landesjagdverband
Oberösterreich im Herbst 2017 die Entschädigung stoppte, durch das Land Oberösterreich, Abteilung
Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt werden.
- Bereits seit einigen Jahren laufen Herdenschutzprojekte
als Pilotversuche um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Auskünfte über erfolgversprechende Schutzvorkehrungen
gegen Wolfsrisse können bei der Nationalen Beratungsstelle Herdenschutz beim Österreichischen Bundesverband
für Schafe und Ziegen (ÖBSZ) sowie bei den Wildschadensberaterinnen und -beratern der Landwirtschaftskammer
Oberösterreich eingeholt werden.
- Eine grundsätzliche Information über das Wolfsmanagement
in Oberösterreich, insbesondere auch die Geltendmachung und Abwicklung von Entschädigungen für Wolfsrisse
an Nutztieren, sowie der Managementplan „Wolfsmanagement in Österreich – Grundlagen und Empfehlungen, Dezember
2012“ stehen auf der Homepage des Landes Oberösterreich zum Download bereit.
- Ein Monitoring von Wölfen in Oberösterreich geschieht
im Wesentlichen durch die Verarbeitung der gemeldeten Sichtungen an den Wolfsbeauftragten Dr. Rauer. Die Gesamtzahl
wird aus den einzelnen Bundesländerergebnissen ermittelt und regelmäßig präsentiert. Unterschieden
wird zwischen eindeutigen Nachweisen, wahrscheinlichen Beobachtungen samt deutlichen Hinweisen und bloß vermuteten
Sichtungen.
- Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger hat seine aktuellen Abstimmungen
zum Thema Wolf auf europäischer Ebene bereits kommuniziert. Der Informationsaustausch wird auch durch regelmäßige
Kontakte der Abteilung mit den zuständigen Stellen in den anderen Bundesländern und den Nachbarstaaten
umgesetzt. Darüber hinaus werden regelmäßig international besetzte Tagungen – bspw. die Wolfstagung
in Salzburg im vergangenen Jahr oder die internationale Konferenz der Zukunft der Berglandwirtschaft im Alpenraum
am 13. und 14.9.2017 in St. Johann in Tirol – besetzt. „In der Landwirtschaft sind wir mit Vertreterinnen und Vertretern
Italiens, der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Sloweniens, Lichtensteins sowie auch in der
EU bestens abgestimmt. Nun gilt es gemeinsame Lösungen auch durchzusetzen“, so Hiegelsberger.
Grundsätzlich gilt: Auf Grund der vorherrschenden Rechtslage ist eine Entnahme von Wölfen nur bei entsprechender
Gefahr für Menschen sowie im Fall des wiederholten Überwindens von Präventionsmaßnahmen durch
Wölfe in Betracht zu ziehen. Bei auffälligem Verhalten wäre unter gewissen Umständen auch eine
Vergrämung mittels Gummigeschoßen denkbar. Auch diese Maßnahmen gelten grundsätzlich für
alle Bundesländer, die Art der Umsetzung richtet sich nach den jeweils anzuwendenden landesgesetzlichen Bestimmungen.
In Oberösterreich wurden für den Fall der Fälle in den Mühlviertler Bezirken bereits je ein
Eingreifteam nominiert, es liegen diesbezüglich bereits für viele Jagdgebiete die Zustimmungen der Jagdleiter
vor. Dem Eingreifteam gehören unter anderem zwei Tierärztinnen an, die allenfalls notwendige Narkotisierungen
durchführen sollen.
Bezüglich der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie bleibt jedoch kein Spielraum
für Alleingänge eines österreichischen Bundeslands. Für Agrar-Landesrat Hiegelsberger bleibt
es neben der konsequenten Umsetzung der oberösterreichischen Maßnahmen dabei: „Es braucht grenzübergreifende
Maßnahmen, denn der Wolf macht vor keiner Landesgrenze halt. Also arbeiten wir in Österreich und auch
auf EU-Ebene weiterhin aktiv und dynamisch an der Gestaltung der Schutzmaßnahmen vor Wölfen.“
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