BK Kurz und BM Blümel im Budgetausschuss zu den Voranschlägen für das Bundeskanzleramt
Wien (pk) - Beraten wurden am späteren Nachmittag des 13. April im Budgetausschuss des Nationalrats
die Bundesvoranschläge 2018 und 2019 für das Bundeskanzleramt. Durch die zahlreichen Kompetenzänderungen
hat auch das Bundeskanzleramt neue Aufgaben, wie etwa die EU-Agenden, erhalten. Andere Bereiche, beispielsweise
die Zuständigkeit für das Bundesverwaltungsgericht oder Teile des Verfassungsdienstes, gingen an das
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Das hat auch Auswirkungen auf die Budgetstruktur
und erforderte Mittelumschichtungen.
Für die EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Herbst sind bis zu 43 Mio. € (35 Mio. € im Bundesvoranschlag
plus 8 Mio. € Überschreitungsermächtigung) vorgesehen. Mit diesem Betrag sollen zahlreiche Konferenzen
und Veranstaltungen finanziert werden, informierten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Gernot
Blümel. Die meisten Gelder fließen dabei in die Konferenzorganisation, weiters fallen Kosten für
Telekommunikation, Social Media, Corporate Design etc. an. Für Kulturprogramme im Rahmen des EU-Ratsvorsitzes
sind rund 3 Mio. € eingeplant, betonte Blümel gegenüber den Abgeordneten Petra Steger (FPÖ) und
Alfred Noll (PILZ).
Nach mehrmaligen Fragen der Abgeordneten Peter Wittmann (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) unterstrich der
Bundeskanzler mit Nachdruck, dass für sein Ressort kein "Körberlgeld" vorgesehen sei. Auch
gebe es keinen Topf für Projekte mit "besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz", wie kolportiert.
Die diesbezüglichen Meldungen in einigen Medien bezeichnete er als völlig unrichtig. Im Vorfeld hat es
in der Öffentlichkeit Diskussionen um einen etwaigen nicht im Budget ausgewiesenen Sondertopf für den
Bundeskanzler gegeben, dabei wurden Gelder bis zu einer Höhe von 51 Mio. € genannt.
Kurz bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass es dabei vielmehr um Projekte mit internationalem und historischem
Bezug gehe und man damit Geld etwa für die Namens-Gedenkmauer für Opfer der Shoa zur Verfügung stellen
werde. Auch wolle man ein Projekt bei Yad Vashem sowie das Hospiz in Jerusalem unterstützen. Zudem würden
Projekte im Rahmen des Ratsvorsitzes finanziert. Am Ende werde es völlige Transparenz darüber geben,
wieviel wofür verwendet wurde, sagte der Bundeskanzler.
Für das Gedenk- und Erinnerungsjahr stehen 4,2 Mio. € zur Verfügung, informierte Kurz Markus Tschank
(FPÖ). Die Koordination und Prüfung der Projekte erfolge unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten
Heinz Fischer. Geplant seien rund 100 Ausstellungen, rund 170 Veranstaltungen, auch in den österreichischen
Vertretungen, sowie rund 200 Vorträge, Diskussionen und Lesungen.
Kurz will Arbeitsleihverträge in Ministerien abschaffen
Breit wurde auch die Personalplanung diskutiert, wobei der Bundeskanzler immer wieder auf die Sparsamkeit in seinem
Ressort hinwies. Er nahm die Debatte auch zum Anlass, um festzustellen, dass er die Arbeitsleihverträge in
den Ministerin völlig abschaffen möchte. Mit der Reduktion derartiger Verträge und der Umwandlung
in Planstellen begründete er auch die von Muna Duzdar (SPÖ) und Angela Lueger (SPÖ) kritisch angesprochenen
Überschreitungsermächtigungen um bis zu 65 Planstellen für 2018 und bis zu 50 Planstellen für
2019. Die zahlreichen Arbeitsleihverträge, die in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, bezeichnete
Kurz als Missstand, weshalb im Bundeskanzleramt diese Vertragsform zurückgefahren und dafür neue Planstellen
geschaffen wurden. Derzeit gebe es im Bundeskanzleramt nur mehr 9 Arbeitsleihverträge, auch diese sollen in
"ordentliche" Verträge umgewandelt werden, unterstrich er gegenüber Abgeordnetem Friedrich
Ofenauer (ÖVP). Ebenso soll in den Bundesministerien diese Form der Beschäftigung bald der Vergangenheit
angehören. Der Bundeskanzler betonte zudem, dass damit Einsparungen verbunden seien. Es seien jedoch noch
nicht alle Planstellen besetzt, fügte er hinzu.
Insgesamt sind für das Bundeskanzleramt im Personalplan 2018 716 Planstellen vorgesehen, für 2019 sind
es 702. Der Bundesfinanzrahmen deckle die Planstellen für das Jahr 2022 im Bundeskanzleramt auf 725, merkte
er nach einer Anfrage von Werner Herbert (FPÖ) an.
Auch der Regierungssprecher und die GeneralsekretärInnen in den Ministerien seien in den Planstellen enthalten
und mit der Funktion A1/9 eingestuft. Aufgabe des Regierungssprechers sei eine koordinierte Kommunikation und bessere
Information der Bevölkerung, sagte Kurz, er werde von acht MitarbeiterInnen unterstützt. Der Regierungssprecher
arbeite mit allen RessortsprecherInnen zusammen, hielt er gegenüber Nico Marchetti (ÖVP) fest.
Im Bundeskanzleramt wurde auch ein sogenannter Thinktank eingerichtet, bestätigte der Bundeskanzler den Abgeordneten
Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Nikolaus Scherak (NEOS). Ziel sei es, neben der tagespolitischen Arbeit auch
zu einer mittel- und langfristigen Planung zu kommen und dabei Entwicklungen und Trends zu berücksichtigen.
Der Thinktank bestehe aus vier internationalen ExpertInnen.
Im Kabinett des Bundeskanzlers arbeiten 13 MitarbeiterInnen, weitere sieben im Assistenzbereich sowie zwei Fahrer.
Beim Kanzleramtsminister Gernot Blümel seien 12 KabinettsmitarbeiterInnen, weitere fünf Assistenzkräfte
und ein Fahrer beschäftigt, Frauen- und Familienministerin Juliane Bogner-Strauß wird von neun KabinettsmitarbeiterInnen,
vier Assistenzkräften und einem Fahrer unterstützt. Insgesamt seien damit die Kabinette kleiner als in
der Vergangenheit, betonte Kurz. Auch die Repräsentationskosten seien gegenüber den Vorjahren heruntergefahren
worden, bemerkte er nach einer Wortmeldung von Wolfgang Gerstl (ÖVP).
Neue Kompetenzverteilung bringt weitreichende Änderungen bei der Budgetstruktur
Aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz, die noch im Dezember des Vorjahres vorgenommen wurden,
ändert sich auch die Budgetstruktur, die mit umfangreichen Mittelumschichtungen verbunden war.
Abgegeben wurde das Bundesverwaltungsgericht sowie Teile des Verfassungsdienstes und der Datenschutzagenden in
das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Die Agenden des öffentlichen
Dienstes wanderten in das Ressort des Vizekanzlers, der auch für den Sport zuständig ist. Der Bereich
Digitalisierung ging wiederum an das Wirtschaftsressort, die Ständige Vertretung der OECD in Paris an das
Außenministerium und der Bereich Raumordnung und Regionalpolitik erhielt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit
und Tourismus. Im Gegenzug hat das Bundeskanzleramt zentrale EU-Agenden vom Außenressort sowie Agenden von
der Finanzverwaltung (IT-Personalmanagement, IKT-Sicherheit, IKT-Infrastruktur) übernommen. Auch Frauenangelegenheiten
kamen hinzu.
Im Bundeskanzleramt gibt es nunmehr zwei MinisterInnen – auf der einen Seite für EU, Kultur und Medien, auf
der anderen Seite für Frauen, Familien und Jugend. Zusätzliche Büroräumlichkeiten waren im
Zuge der Kompetenzänderungen nicht notwendig, bekräftigte der Bundeskanzler gegenüber Andrea Kuntzl
(SPÖ).
Für das Bundeskanzleramt sind laut Bundesvoranschlag 2018 343,7 Mio. € an Ausgaben vorgesehen, das bedeutet
einen Anstieg im Vergleich zum Budgetprovisorium um 11,4%. Dieses Plus ist in erster Linie den Aufwendungen für
die EU-Ratspräsidentschaft geschuldet, die dann im kommenden Jahr wieder wegfallen. 2019 betragen die Ausgaben
dann nur mehr 311,4 Mio. €, das sind 32,3 Mio. € bzw. 9,4% weniger als heuer. In den darauffolgenden Jahren sinkt
die Auszahlungsobergrenze im Finanzrahmen bis 2022 auf 288,2 Mio. €.
Als die wichtigsten laufenden und geplanten Maßnahmen und Reformen über diesen Zeitraum nennt das Bundeskanzleramt
unter anderem die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
im zweiten Halbjahr 2018.
Der Fokus liegt aber auch auf dem Aufbau der strategischen NIS-Behörde, die unter anderem die Bewertung der
Sicherheit von Netz- und Informationssystemen vornimmt und verbindliche Anweisungen zur Abhilfe bei festgestellten
Mängeln erteilen können, sowie dem Ausbau des GovCERT (Government Computer Emergency Response Team) im
Bundeskanzleramt. Damit will man die Anforderungen aus der europäischen NIS-Richtlinie sowie aus dem einschlägigen
Bundesgesetz erfüllen und auch die Cyber-Sicherheit in Österreich vorantreiben.
Weitere Reformziele betreffen den Ausbau der Digitalisierung im Bereich des IT-Personalmanagements des Bundes sowie
die Vereinheitlichung der Corporate Identity der Bundesregierung.
Parteienförderung steigt 2019
Im Jahr 2019 steigt das Budget für die Parteienförderung von rund 29,9 Mio. € auf rund 41 Mio. €, was
großteils auf die EU-Wahl 2019 zurückzuführen ist. Bei den EU-Wahlen gibt es - anders als bei
Nationalrats-, Landtags- und Bundespräsidentenwahlen – eine Wahlkampfkostenrückerstattung im Ausmaß
von bis zu 2 € pro Wahlberechtigtem. Außerdem eingeplant ist die ursprünglich bereits für heuer
vorgesehene, gesetzlich aber zurückgenommene, Valorisierung der Parteienförderung. Bundesminister Gernot
Blümel begründete die Nichterhöhung im laufenden Jahr damit, dass man im System sparen wolle. Die
Förderung der politischen Akademien liegt in beiden Jahren bei ca. 10,5 Mio. €.
Nikolaus Scherak von den NEOS kritisierte, dass die Sistierung nicht auch für die Bundesländer gilt,
worauf Blümel reagierte, man wollte nur bei sich selber ansetzen und nicht den anderen etwas anschaffen. Scherak
hatte sich im Vorfeld für die gänzliche Abschaffung der Valorisierung der Parteienförderung ausgesprochen.
Presse- und Publizistikförderung bleibt gleich
Unter den Förderungen findet sich auch die Presse- und Publizistikförderung zu je 9 Mio. € für
die Jahre 2018 und 2019. Die Bundespressefördrung sieht neben der Vertriebsförderung für Tages-
und Wochenzeitungen und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen
eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung vor.
Der ehemalige Medienminister und jetzige SPÖ-Abgeordnete Thomas Drozda bemängelte die gleichbleibende
Förderung für Privatradios und Privatfernsehen. Eine Steigerung dieser Mittel sei eventuell erst mit
dem Budget 2020 möglich, sagte Minister Blümel, er halte sich an das nun vorgelegte Doppelbudget.
Kultusamt erhält mehr Geld
Für das Kultusamt sind sowohl 2018 als auch 2019 63,7 Mio. € vorgesehen. Die Steigerung um 3,8 Mio. € sei
der Inflationsabgeltung geschuldet, erläuterte Minister Blümel die Budgetierung auf Nachfrage von Alfred
Noll (PILZ) und Nico Marchetti (ÖVP). Da das Kultusamt durch das Islamgesetz 2015 auch mehr Aufgaben übernommen
habe, sei zudem personell von vier auf acht Vollbeschäftigungsäquivalente aufgestockt worden.
Volksgruppenförderung
Für die Volksgruppenförderung gem. Volksgruppengesetz stehen 2018 und 2019 je 3,9 Mio. € zur Verfügung.
Der Bund hat gemäß Volksgruppengesetz Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung
und Sicherung des Bestandes von Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, ebenso
fördert er auch interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen. 380.300 € sind speziell
zur Förderung der Roma vorgesehen, erfuhr Nikolaus Berlakovich (ÖVP) von Minister Blümel.
Bundeskanzleramt sieht sich als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum
Das Bundeskanzleramt sieht sich als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung,
Politik und Unternehmen, das auch ein inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer sein soll, wie
es den im Bundesvoranschlag angeführten Wirkungszielen zu entnehmen ist. Man will auch ein attraktiver und
moderner Dienstgeber sein, wobei auch hier die Gleichstellung eine hohe Priorität hat. Hinsichtlich der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sei Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß ein deutliches Signal, sagte Bundeskanzler
Kurz. Er sieht vor allem in der Digitalisierung eine große Chance, die Telearbeitsplätze zu erhöhen,
stellte er gegenüber Abgeordnetem Franz Leonhard Eßl (ÖVP) fest.
Zudem will das Bundeskanzleramt die Corporate Identity der Bundesregierung (Logos, Internetauftritt etc.) in Zusammenarbeit
mit allen Bundesressorts vereinheitlichen und die Strategie 2020 bei der Statistik Austria umsetzen. Dabei geht
es beispielsweise um die Modernisierung des Prozessmodells, die Entwicklung eines Datawarehouses, um vorbereitende
Maßnahmen und laufende Qualitätssicherung entsprechend europäischer Vorgaben.
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