LR Schleritzko: Verkehrssicherheit erhöhen, Lebensqualität sichern
Rest/St. Pölten (nlk) - Kürzlich nahm Landesrat Ludwig Schleritzko den Start für den Vollausbau
Retzerland im Zuge der Landesstraße L 1027 vor. „Dieses Projekt ist eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme,
um nach Fertigstellung der S 3 eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Retz und Wien herzustellen“, so Landesrat
Schleritzko.
Die Spange Retzerland verbindet die Stadt Retz und das Retzerland ortsgebietsfrei mit der B 303. Die Spange dient
unmittelbar zur Verkehrsentlastung der Ortsgebiete von Kleinhöflein, Kleinriedenthal, Ragelsdorf und Unterretzbach
und soll zur Erhöhung der Lebensqualität der Bevölkerung beitragen. Nach Verkehrsfreigabe der S
3 zwischen Hollabrunn und Guntersdorf (geplant 2020) besteht somit eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Wien
und Retz.
Nach der Fertigstellung der L 1020 als Verbindung zwischen der L 1027 von Unterretzbach bis zur L 1026 bei Kleinhöflein
im Jahr 2015 wird nun der Ausbau der L 1027 vom bestehenden Kreisverkehr an der B 303 nahe Kleinhaugsdorf bis zum
Anschluss an die L 1020 bei Unterretzbach in Angriff genommen. Dabei wird die bestehende schadhafte Fahrbahn entsprechend
dem Stand der Technik erneuert und auf sechs Meter Fahrbahnbreite erweitert. Gleichzeitig werden die bestehenden
Feldzufahrten dem neuen Fahrbahnniveau angepasst und verkehrssicher gestaltet. Auch die bestehenden Feldweganschlüsse
werden wieder hergestellt. Die Arbeiten dauern etwa vier Monate und werden von der Firma AML - Asphaltmischwerk
Limberg Ges.m.b.H ausgeführt.
Für die Bauarbeiten ist es erforderlich, den Verkehr auf der Landesstraße L 1027 zwischen dem Kreisverkehr
der B 303 mit der L 1027 und Unterretzbach zu sperren. Als Umleitung wird die L 1026 vom Kreisverkehr Jetzelsdorf
über die Ortschaften Ragelsdorf, Kleinriedenthal und Kleinhöflein nach Retz bzw. Unterretzbach umgeleitet.
Das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot wird für diesen Zeitraum aufgehoben. Zur Bewirtschaftung der Felder und
Weingärten ist es erforderlich, die vorhandenen Güterwege zu benutzen. Die Querverbindungen der Wirtschaftswege
werden, soweit möglich, aufrechterhalten.
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