Arbeiten für Vollausbau Retzerland starten

 

erstellt am
13. 04. 18
13:00 MEZ

LR Schleritzko: Verkehrssicherheit erhöhen, Lebensqualität sichern
Rest/St. Pölten (nlk) - Kürzlich nahm Landesrat Ludwig Schleritzko den Start für den Vollausbau Retzerland im Zuge der Landesstraße L 1027 vor. „Dieses Projekt ist eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme, um nach Fertigstellung der S 3 eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Retz und Wien herzustellen“, so Landesrat Schleritzko.

Die Spange Retzerland verbindet die Stadt Retz und das Retzerland ortsgebietsfrei mit der B 303. Die Spange dient unmittelbar zur Verkehrsentlastung der Ortsgebiete von Kleinhöflein, Kleinriedenthal, Ragelsdorf und Unterretzbach und soll zur Erhöhung der Lebensqualität der Bevölkerung beitragen. Nach Verkehrsfreigabe der S 3 zwischen Hollabrunn und Guntersdorf (geplant 2020) besteht somit eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Wien und Retz.

Nach der Fertigstellung der L 1020 als Verbindung zwischen der L 1027 von Unterretzbach bis zur L 1026 bei Kleinhöflein im Jahr 2015 wird nun der Ausbau der L 1027 vom bestehenden Kreisverkehr an der B 303 nahe Kleinhaugsdorf bis zum Anschluss an die L 1020 bei Unterretzbach in Angriff genommen. Dabei wird die bestehende schadhafte Fahrbahn entsprechend dem Stand der Technik erneuert und auf sechs Meter Fahrbahnbreite erweitert. Gleichzeitig werden die bestehenden Feldzufahrten dem neuen Fahrbahnniveau angepasst und verkehrssicher gestaltet. Auch die bestehenden Feldweganschlüsse werden wieder hergestellt. Die Arbeiten dauern etwa vier Monate und werden von der Firma AML - Asphaltmischwerk Limberg Ges.m.b.H ausgeführt.

Für die Bauarbeiten ist es erforderlich, den Verkehr auf der Landesstraße L 1027 zwischen dem Kreisverkehr der B 303 mit der L 1027 und Unterretzbach zu sperren. Als Umleitung wird die L 1026 vom Kreisverkehr Jetzelsdorf über die Ortschaften Ragelsdorf, Kleinriedenthal und Kleinhöflein nach Retz bzw. Unterretzbach umgeleitet. Das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot wird für diesen Zeitraum aufgehoben. Zur Bewirtschaftung der Felder und Weingärten ist es erforderlich, die vorhandenen Güterwege zu benutzen. Die Querverbindungen der Wirtschaftswege werden, soweit möglich, aufrechterhalten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.noel.gv.at

 

 

 

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