Lohn- und Sozialdumping gefährdet heimische Unternehmen – Durchsetzbarkeit der Strafen
muss Priorität haben!
Wien (pwk) - „Lohn- und Sozialdumping ist ein Problem, mit dem viele heimische Branchen zu kämpfen
haben. Die klare Botschaft ist: Die Wirtschaft ist an einem fairen Wettbewerb interessiert, und damit hat die konsequente
Sanktionierung schwarzer Schafe Priorität“, betonte der stv. Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der
WKÖ, Rolf Gleißner, am 12. April. Unfairer Wettbewerb passiert vor allem durch ausländische
Firmen: Während nach der BUAK bei 40% der ausländischen Unternehmen Unterentlohnung festgestellt wird,
sind es bei inländischen unten 1%. Genau das bestätigt auch der heutige Fall einer Scheinfirma aus der
Slowakei. Das Problem sind nicht die Strafen, die aufgrund des Kumulationsprinzips drakonisch sind, sondern die
Durchsetzung im Ausland! Die Verknüpfung der Arbeiterkammer mit dem Kumulationsprinzip ist aus Sicht der Wirtschaft
daher verfehlt.
„Wir wissen aus der Praxis, dass das Kumulationsprinzip in der bestehenden Form, eine Schikane darstellt. Zeichnet
ein Kleinbetrieb bei drei Mitarbeitern einmal die Mittagspause nicht auf, drohen neun Strafen – wegen Nichtaufzeichnung
der Pause, Nichtgewährung der Pause und Überschreitung der Höchstarbeitszeit für je drei Mitarbeiter.
Das ist unverhältnismäßig. Beim Kumulationsprinzip geht es um die Verhältnismäßigkeit
von Strafen, während es beim Lohn- und Sozialdumpinggesetz hohe Strafen gibt, die aber im Ausland nicht durchsetzbar
sind“, so Gleißner.
Bei der Entschärfung des Kumulationsprinzips gehe es nicht darum, Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung zu entlassen.
Stehen die Verwaltungsverstöße in keinem unmittelbaren Zusammenhang, soll auch weiterhin das Kumulationsprinzip
zur Anwendung kommen. „Es gibt somit auch keinen Schutz vor Wiederholungstätern. Verstöße, die
miteinander in keinem Zusammenhang stehen (z.B. zeitlich auseinanderliegende Lohnverkürzung), werden weiterhin
jeweils gesondert geahndet werden“, so Gleißner in Hinblick auf Befürchtungen der Arbeiterkammer.
„Lohn- und Sozialdumping ist insbesondere in den östlichen Regionen Österreichs zu einem immensen Problem
angewachsen. Das vorliegende Lohn- und Sozialdumpinggesetz bietet grundsätzlich einen sehr engen Rahmen, ist
aber wirkungslos, wenn die Durchsetzbarkeit gegenüber ausländischen Unternehmen fehlt. Daher muss das
Motto sein: Konsequenter Vollzug auch gegenüber dem Ausland, Härte für schwarze Schafe, aber keine
Schikanen für die Masse der ehrlichen Unternehmen“, so Gleißner abschließend.
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