Gleißner: Wirtschaft interessiert an fairem Wettbewerb

 

erstellt am
13. 04. 18
13:00 MEZ

Lohn- und Sozialdumping gefährdet heimische Unternehmen – Durchsetzbarkeit der Strafen muss Priorität haben!
Wien (pwk) - „Lohn- und Sozialdumping ist ein Problem, mit dem viele heimische Branchen zu kämpfen haben. Die klare Botschaft ist: Die Wirtschaft ist an einem fairen Wettbewerb interessiert, und damit hat die konsequente Sanktionierung schwarzer Schafe Priorität“, betonte der stv. Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der WKÖ, Rolf Gleißner, am 12. April. Unfairer Wettbewerb passiert vor allem durch ausländische Firmen: Während nach der BUAK bei 40% der ausländischen Unternehmen Unterentlohnung festgestellt wird, sind es bei inländischen unten 1%. Genau das bestätigt auch der heutige Fall einer Scheinfirma aus der Slowakei. Das Problem sind nicht die Strafen, die aufgrund des Kumulationsprinzips drakonisch sind, sondern die Durchsetzung im Ausland! Die Verknüpfung der Arbeiterkammer mit dem Kumulationsprinzip ist aus Sicht der Wirtschaft daher verfehlt.

„Wir wissen aus der Praxis, dass das Kumulationsprinzip in der bestehenden Form, eine Schikane darstellt. Zeichnet ein Kleinbetrieb bei drei Mitarbeitern einmal die Mittagspause nicht auf, drohen neun Strafen – wegen Nichtaufzeichnung der Pause, Nichtgewährung der Pause und Überschreitung der Höchstarbeitszeit für je drei Mitarbeiter. Das ist unverhältnismäßig. Beim Kumulationsprinzip geht es um die Verhältnismäßigkeit von Strafen, während es beim Lohn- und Sozialdumpinggesetz hohe Strafen gibt, die aber im Ausland nicht durchsetzbar sind“, so Gleißner.

Bei der Entschärfung des Kumulationsprinzips gehe es nicht darum, Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stehen die Verwaltungsverstöße in keinem unmittelbaren Zusammenhang, soll auch weiterhin das Kumulationsprinzip zur Anwendung kommen. „Es gibt somit auch keinen Schutz vor Wiederholungstätern. Verstöße, die miteinander in keinem Zusammenhang stehen (z.B. zeitlich auseinanderliegende Lohnverkürzung), werden weiterhin jeweils gesondert geahndet werden“, so Gleißner in Hinblick auf Befürchtungen der Arbeiterkammer.

„Lohn- und Sozialdumping ist insbesondere in den östlichen Regionen Österreichs zu einem immensen Problem angewachsen. Das vorliegende Lohn- und Sozialdumpinggesetz bietet grundsätzlich einen sehr engen Rahmen, ist aber wirkungslos, wenn die Durchsetzbarkeit gegenüber ausländischen Unternehmen fehlt. Daher muss das Motto sein: Konsequenter Vollzug auch gegenüber dem Ausland, Härte für schwarze Schafe, aber keine Schikanen für die Masse der ehrlichen Unternehmen“, so Gleißner abschließend.

 

 

 

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